Förderung von Agrarmarketingmaßnahmen

Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung der Absatzmöglichkeiten für und zur Verbreitung von Kenntnissen über landwirtschaftliche Erzeugnisse aus Rheinland-Pfalz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung der Absatzmöglichkeiten für und zur Verbreitung von Kenntnissen über landwirtschaftliche Erzeugnisse aus Rheinland-Pfalz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei Marketingmaßnahmen, die den Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse fördern und die Verbreitung von Kenntnissen über Lebensmittel und Ernährung bei den Verbrauchern unterstützen.

Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen:

  • Veranstaltung von und die Teilnahme an Wettbewerben, Messen und Ausstellungen sowie
  • Werbeveröffentlichungen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für landwirtschaftliche Erzeugnisse.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Sie können den Zuschuss degressiv gestaffelt über einen Zeitraum von 3 Jahren beziehen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die jeweils zuständige Bewilligungsbehörde. Das ist bei

  • Maßnahmen nach dem Milch- und Fettgesetz: die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD),
  • Maßnahmen zum Weinbau: die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz,
  • allen weiteren Maßnahmen: das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • Erzeugerorganisationen und Vereinigungen von Erzeugerorganisationen nach dem Agrarorganisationen-und- Lieferketten-Gesetz,
  • Erzeugerzusammenschlüsse nach dem GAK-Gesetz,
  • Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse,
  • Schutzgemeinschaften über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel,
  • Vereinigungen gemäß des Milch- und Fettgesetzes,
  • Marketing- und Absatzförderungseinrichtungen,
  • Gemeinden und Regionalinitiativen,
  • berufsständische Verbände und Institutionen sowie
  • Verbände und Institutionen des Verbraucherschutzes und der Ernährungsbildung.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Erzeugergruppierungen oder sonstige Organisationen müssen die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der KMU-Definition der EU erfüllen.
  • Ihre Maßnahmen müssen Informationen zur Produktqualität, zu ernährungsphysiologischen Aspekten, zu saisonalen oder regionalen Besonderheiten, zu Anbau, Ernte und Verarbeitung liefern.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Investitionen und Personalkosten, falls sie nicht dem Förderzweck dienen sowie
  • Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.