Förderung von Schmalspurbahnen und normalspurigen historischen Triebfahrzeugen (RL-SNHT)

Wenn Sie eine Schmalspurbahn besitzen oder betreiben, können Sie für den Bau, die Modernisierung sowie Instandsetzungsmaßnahmen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie eine Schmalspurbahn besitzen oder betreiben, können Sie für den Bau, die Modernisierung sowie Instandsetzungsmaßnahmen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Sachsen fördert öffentliche nichtbundeseigene Eisenbahnen mit einer Spurweite von 750 Millimetern sowie Parkeisenbahnen, die im Freistaat Sachsen ein wichtiges materielles Kulturerbe sind, und Dampf-, Diesel- und Elektrolokomotiven sowie Triebwagen mit einem Alter von mindestens 50 Jahren nach Indienststellung und einer Spurweite von 1435 mm.

Sie erhalten die Förderung für

  • Bau, Umbau, Modernisierung und Ertüchtigung von Werkstätten zur Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung von Schmalspurbahnfahrzeugen unter Berücksichtigung des Werkstattkonzepts der Sächsischen Schmalspurbahnen sowie
  • nicht im Schienenpersonennahverkehr betriebene Schmalspurbahnen:
    • Bau und Instandsetzung der eisenbahntechnisch und -technologisch erforderlichen Infrastruktur (Oberbau, Unterbau, Ingenieurbauwerke, Betriebsstellen, Sicherungstechnik),
    • Bau und Instandsetzung von Verkehrsstationen und Empfangsgebäuden,
    • Bau von Abstellanlagen für Schmalspurfahrzeuge und
    • die erforderlichen Haupt- und Zwischenuntersuchungen der Schmalspurbahnlokomotiven,
  • erforderliche Haupt- und Zwischenuntersuchungen einschließlich der festgestellten erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen an normalspurigen historischen Triebfahrzeugen, die für touristische und historische Verkehre sowie in Einzelfällen für Hilfsleistungen bei Havarien und Unfällen eingesetzt werden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bei Schmalspurbahnen bis zu 75 Prozent, im Ausnahmefall bis zu 90 Prozent,
  • bei normalspurigen historischen Triebfahrzeugen bis zu 50 Prozent

der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Reichen Sie Ihren Förderantrag bitte beim Sächsischen Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) ein.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Betreiberinnen und Betreiber sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Schmalspurbahnen und normalspurigen historischen Triebfahrzeugen im Freistaat Sachsen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie darstellen, dass die Förderung ausschließlich dem Schutz, der Bewahrung, Restaurierung oder Sanierung von Schmalspurbahnen und normalspurigen historischen Triebfahrzeugen dient.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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