Förderung der nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste

Wenn Sie Vorhaben zur nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebiets Niedersächsische Nordseeküste planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Vorhaben zur nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebiets Niedersächsische Nordseeküste planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie aus Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) bei Vorhaben zur nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebiets Niedersächsische Nordseeküste, die der Strategie für eine integrierte örtliche Entwicklung des Fischwirtschaftsgebiets Niedersächsische Nordseeküste entsprechen.

Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen im Rahmen der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung:

  • vorbereitende Maßnahmen zur Unterstützung der Konzipierung und späteren Durchführung der Strategie,
  • Verwaltung, Begleitung und Evaluierung der von der Verwaltungsbehörde genehmigten Strategie,
  • Durchführung von Vorhaben, die im Rahmen der Strategie ausgewählt wurden,
  • Kooperationstätigkeiten und deren Vorbereitung ausgewählt im Rahmen der Strategie.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bis zu 50 Prozent bei privatrechtlichen Antragstellenden, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • bei Vorhaben von Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen oder Branchenverbänden bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • bei öffentlich-rechtlichen Antragstellenden bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Ausgaben müssen bei öffentlich-rechtlichen Antragstellenden mindestens EUR 10.000 und bei privatrechtlichen Antragstellenden mindestens EUR 3.000 betragen.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen ein.

Die Auswahl der förderfähigen Vorhaben nimmt die „Lokale Fischereiaktionsgruppe“ (FLAG) vor.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss mit dem von der Europäischen Kommission genehmigten deutschen Programm für den EMFAF 2021–2027 im Einklang stehen und nach den jeweils einschlägigen vom EMFAF-Begleitausschuss beschlossenen Auswahlkriterien ausgewählt werden.
  • Sie müssen Ihr Vorhaben im Fischwirtschaftsgebiet Niedersächsische Nordseeküste durchführen. Das sind
    • Landkreis Leer: Gemeinde Jemgum,
    • Landkreis Aurich: Gemeinde Krummhörn, Stadt Norden, Gemeinde Dornum,
    • Landkreis Wittmund: Samtgemeinde Esens, Stadt Wittmund,
    • Landkreis Friesland: Gemeinde Wangerland, Stadt Varel,
    • Landkreis Wesermarsch: Gemeinde Butjadingen, Stadt Brake (Unterweser), sowie
    • Landkreis Cuxhaven: Stadt Cuxhaven, Gemeinde Wurster Nordseeküste.
  • Sie müssen über die notwendige Fachkompetenz verfügen und für das spezifische Vorhaben geeignet sein.
  • Wenn Ihre Maßnahme ausschließlich eine kommerzielle Komponente beinhaltet, müssen Sie die betriebswirtschaftliche Rentabilität Ihres Vorhabens gesichert haben.
  • Sie müssen die Zweckbindungsfristen von 12 Jahren ab Abschlusszahlung für Bauten und bauliche Anlagen sowie von 5 Jahren ab Abschlusszahlung für Maschinen, Einrichtungen, Geräte und sonstige beschaffte Gegenstände beachten.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.