Medizinische Hilfe in Notlagen

Wenn Sie medizinische Hilfen, Beratungen und Behandlungen nach den Regeln der ärztlichen Heilkunst für Menschen in Notlagen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wenn Sie medizinische Hilfen, Beratungen und Behandlungen nach den Regeln der ärztlichen Heilkunst für Menschen in Notlagen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Erbringung und Vermittlung medizinischer Hilfen für Menschen in Notlagen, die keinen regulären Zugang zum medizinischen Leistungssystem haben. Dies betrifft normalerweise Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte bis 4 Wochen vor Beginn des Haushaltsjahres, in dem die Maßnahme durchgeführt werden soll, spätestens jedoch 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.

Wer antragsberechtigt ist

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind Sie als

  • Kreis oder kreisfreie Stadt in Schleswig-Holstein,
  • Verein, Verband, Organisation oder
  • sonstige natürliche oder juristische Person in Schleswig-Holstein,

wenn Sie die medizinischen Leistungen in Zusammenarbeit mit Ärztinnen/Ärzten und Apotheken ermöglichen.

Sie müssen ein fachlich fundiertes Konzept beziehungsweise eine fachlich fundierte Projektbeschreibung vorlegen.

Als Verein, Verband, Organisation oder sonstige natürliche oder juristische Person müssen Sie die ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen und die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel nachweisen.

Zudem müssen Sie Abstimmungsgespräche mit den jeweiligen Kreisen und kreisfreien Städten führen und ein Einvernehmen über die Fördermaßnahme mit den zuständigen Kreisen oder kreisfreien Städten nachweisen.

Sie müssen die mit den Fördermitteln erbrachten Leistungen dokumentieren und in geeigneter Form auf die Förderung hinweisen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.