Förderung der Jugendfreiwilligendienste

Wenn Sie im Rahmen von Jugendfreiwilligendiensten die Ausbildungs-, Berufs- und die Studierfähigkeit junger Menschen verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie im Rahmen von Jugendfreiwilligendiensten die Ausbildungs-, Berufs- und die Studierfähigkeit junger Menschen verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Brandenburg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Durchführung von Jugendfreiwilligendiensten.

Sie erhalten die Förderung für

  • das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ),
  • das Freiwillige Soziale Jahr in der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Sport (FSJ KiJu sowie FSJ Sport),
  • das Freiwillige Soziale Jahr in der Kultur (FSJ K) und
  • das Freiwillige Soziale Jahr in der Denkmalpflege (FSJ D).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe beträgt pro Teilnahmemonat

  • beim FÖJ 530,93 EUR,
  • beim FSJ KiJu und beim FSJ Sport je 417,00 EUR sowie
  • beim FSJ K und beim FSJ D je 496,00 EUR.

Die Bagatellgrenze liegt bei einer Förderhöhe von 50.000 EUR.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte zu bestimmten Stichtagen vor dem Start der Freiwilligendienste über das ILB-Kundenportal bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein. Antragsfristen gibt die ILB bekannt.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind nach § 10 des Jugendfreiwilligengesetzes zugelassene und in Brandenburg anerkannte Träger von Maßnahmen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen dafür sorgen, dass die Teilnehmenden nach der Bundesrichtlinie zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste sozialpädagogisch betreut werden.
  • Bei den Freiwilligen muss es sich um junge Menschen handeln, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Die Teilnehmenden müssen zum Zeitpunkt der Maßnahme ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben.
  • Sie müssen eine inhaltliche Vielfalt an Einsatzstellen und Tätigkeitsbereichen unter fachlich qualifizierter Anleitung gewährleisten. Im besten Fall erzielen Sie dadurch eine gezielte Berufs- und Studienorientierung.
  • Sie müssen die Achtung der Grundrechte und die Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union bei der gesamten Umsetzung der Förderung gewährleisten.
  • Sie müssen den Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter einhalten.

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.