Wenn Sie im Rahmen von Jugendfreiwilligendiensten die Ausbildungs-, Berufs- und die Studierfähigkeit junger Menschen verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Brandenburg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Durchführung von Jugendfreiwilligendiensten.
Sie erhalten die Förderung für
- das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ),
- das Freiwillige Soziale Jahr in der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Sport (FSJ KiJu sowie FSJ Sport),
- das Freiwillige Soziale Jahr in der Kultur (FSJ K) und
- das Freiwillige Soziale Jahr in der Denkmalpflege (FSJ D).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe beträgt pro Teilnahmemonat
- beim FÖJ 530,93 EUR,
- beim FSJ KiJu und beim FSJ Sport je 417,00 EUR sowie
- beim FSJ K und beim FSJ D je 496,00 EUR.
Die Bagatellgrenze liegt bei einer Förderhöhe von 50.000 EUR.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte zu bestimmten Stichtagen vor dem Start der Freiwilligendienste über das ILB-Kundenportal bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein. Antragsfristen gibt die ILB bekannt.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind nach § 10 des Jugendfreiwilligengesetzes zugelassene und in Brandenburg anerkannte Träger von Maßnahmen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen dafür sorgen, dass die Teilnehmenden nach der Bundesrichtlinie zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste sozialpädagogisch betreut werden.
- Bei den Freiwilligen muss es sich um junge Menschen handeln, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Die Teilnehmenden müssen zum Zeitpunkt der Maßnahme ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben.
- Sie müssen eine inhaltliche Vielfalt an Einsatzstellen und Tätigkeitsbereichen unter fachlich qualifizierter Anleitung gewährleisten. Im besten Fall erzielen Sie dadurch eine gezielte Berufs- und Studienorientierung.
- Sie müssen die Achtung der Grundrechte und die Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union bei der gesamten Umsetzung der Förderung gewährleisten.
- Sie müssen den Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter einhalten.