Wenn Sie als anerkannte Stelle in Niedersachsen das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als anerkannte Stelle bei der Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ).
Sie erhalten die Förderung für Ausgaben im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Teilnehmenden, vor allem für
- Gewährung von Taschengeldern und
- Übernahme von Sozialversicherungsbeiträgen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt monatlich pauschal zwischen 390 EUR und 482 EUR. Die Höhe hängt davon ab, ob Sie freie Unterkunft und/oder Verpflegung gewähren.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind anerkannte Stellen des FÖJ–Freiwillige Ökologische Jahr, insbesondere
- Verbände, Vereine und Stiftungen im Umweltbereich,
- Kommunen und deren Zusammenschlüsse,
- Einrichtungen der Jugendbildung und -pflege sowie der Erwachsenenbildung auf dem Gebiet der Ökologie,
- Einrichtungen des gemeinnützig organisierten Sports oder der entwicklungspolitischen Arbeit jeweils mit Bezug zu ökologischen Themen,
- wissenschaftliche Einrichtungen mit ökologischen Arbeitsgegenständen,
- kirchliche Einrichtungen mit dem Schwerpunkt Ökologie.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen über eine Einsatzstelle im Bereich des Natur- und Umweltschutzes verfügen, die für eine ganztägige, überwiegend praktische Hilfstätigkeit der Teilnehmenden geeignet ist.
- Sie müssen Ihre Leistungen an die Teilnehmenden auf den Umfang beschränken, der nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) vorgesehen ist.
- Die Teilnehmenden am FÖJ–Freiwillige Ökologische Jahr müssen
- die Schulpflicht erfüllt haben und jünger als 27 Jahre sein,
- sich verpflichten, das FÖJ–Freiwillige Ökologische Jahr für eine Dauer von mindestens 6 Monaten bis hin zu 12 Monaten zu leisten,
- an den Seminaren im Rahmen des FÖJ–Freiwillige Ökologische Jahr teilnehmen.
- Sie müssen mit den Teilnehmenden einen Vertrag schließen, der die wechselseitigen Rechte und Pflichten, die Taschengeldzahlung und den Urlaub, eine persönliche Betreuungskraft sowie die Teilnahme an FÖJ–Freiwillige Ökologische Jahr-Seminaren und -Arbeitstagungen regelt.
Antragsverfahren
Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei der Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz.