Investive Förderung von Familieneinrichtungen

Wenn Sie bauliche oder ausstattende Maßnahmen für Familieneinrichtungen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie bauliche oder ausstattende Maßnahmen für Familieneinrichtungen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Schaffung einer zeitgemäßen Infrastruktur von Familieneinrichtungen, die die Bedürfnisse von Familien an Beratung, Bildung und Erholung berücksichtigt.

Sie erhalten die Förderung für

  • Neu- oder Erweiterungsbauten, Aus- oder Umbauten, Sanierung und Modernisierung von Einrichtungen sowie
  • Vorhaben der technischen und inventarmäßigen Ausstattung von Familieneinrichtungen.

Als Familieneinrichtungen zählen

  • Familienferienstätten,
  • Einrichtungen der Familienhilfe, wie
    • Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen,
    • Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen,
    • Familienzentren oder
    • Mehrgenerationenhäuser.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme.

Die Bagatellgrenze für bauliche Maßnahmen beziehungsweise Modernisierung beträgt EUR 15.000 brutto, die Bagatellgrenze für technische und inventarmäßige Ausstattung beträgt EUR 5.000 brutto.

Grundsätzlich müssen Sie für das Folgejahr geplante Vorhaben vor Planungsbeginn und Antragstellung bis zum 30.9. des laufenden Jahres bei dem zuständigen Ministerium für Familienförderung anmelden.

Werden Sie zur Antragstellung aufgefordert, können Sie Ihren Antrag spätestens 3 Monate vor dem geplanten Baubeginn schriftlich beim Thüringer Landesverwaltungsamt einreichen.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind freie gemeinnützige und kommunale Träger.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Neu- und Erweiterungsbauten barrierefrei gestalten.
  • Die Einrichtung muss normalerweise Ihr Eigentum sein oder Sie sind erbbauberechtigt.
  • Sie müssen die jeweiligen fachlichen Vorschriften und behördlichen Auflagen für Planung, Bau, Ausstattung und Betrieb beachten.
  • Der kommunale Träger muss an der Förderung beteiligt sein.

Nicht gefördert werden

  • Vorhaben privater gewerblicher Träger,
  • Vorhaben der Bauunterhaltung.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.