Entwicklung von Natur und Landschaft (ENL)

Wenn Sie in Thüringen in die Erhaltung und Entwicklung ländlicher Naturräume investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie in Thüringen in die Erhaltung und Entwicklung ländlicher Naturräume investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Freistaat Thüringen unterstützt Sie, wenn Sie Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft planen und somit zur Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften beitragen. Die Förderung erfolgt entweder mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) oder aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Im Teil ELER erhalten Sie die Förderung für

  • Erstellung und Aktualisierung von Plänen, Studien und Konzepten in Zusammenhang mit dem Management von Natura-2000-Gebieten, FFH-Gebieten und anderen Gebieten mit besonderer Naturausstattung sowie von Natura-2000-Arten und anderen geschützten oder gefährdeten Arten; Durchführung von naturschutzbezogenen Erfassungen und Erfolgskontrollen,
  • Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen, Durchführung von Biotopverbund- und Artenschutzprojekten, Schaffung von grünen Infrastrukturen,
  • Investitionen zur Entwicklung von Schutzgebieten und anderen Gebieten mit besonderer Naturausstattung hinsichtlich Besucherlenkung und -Information, Schaffung von Besuchereinrichtungen und Naturerlebnisangeboten,
  • Aktionen zur Sensibilisierung für Naturschutzbelange: Informationsvermittlung sowie Planungs- und Koordinierungsleistungen in Zusammenhang mit der Flächennutzung, Durchführung von Informationsveranstaltungen, Ausstellungen und Aktionstagen, Erstellung von Informationsmaterialien.

Im Teil EFRE erhalten Sie die Förderung für

  • Renaturierung und Vernetzung von Lebensräumen sowie Maßnahmen zur Sicherung der biologischen Vielfalt (einschließlich Maßnahmenplanung),
  • Renaturierung und Vernetzung von Lebensräumen, Maßnahmen zur Sicherung der biologischen Vielfalt sowie Schaffung von stadtnahen Erholungsräumen und grünen Infrastrukturen (einschließlich Maßnahmenplanung).

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben bei Vorhaben, die sich auf den Erhalt oder der Verbesserung von Arten, Lebensraumtypen oder Biotopen beziehen, die in Stufe 1 oder 2 der Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz im Freistaat Thüringen aufgeführt sind,
  • bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben bei Vorhaben im Zusammenhang mit Schutzgebieten (Natura-2000-Gebiete, Nationale Naturlandschaften, Naturschutzgebiete, Geschütze Landschaftsbestandteile, Naturdenkmale) oder dem Grünen Band, soweit sie dem Schutzzweck dienen,
  • bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben bei Vorhaben, die sich auf den Erhalt oder der Verbesserung von Arten, Lebensraumtypen oder Biotopen beziehen, die in Stufe 2 der Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz im Freistaat Thüringen aufgeführt sind,
  • bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben bei sonstigen Ausgaben.

Die Bagatellgrenze beträgt EUR 25.000.

Das Förderverfahren ist zweistufig. Reichen Sie im Rahmen von Wettbewerbsverfahren zunächst bitte eine Vorhabenskizze sowie einen Finanzierungsplan jeweils bis zum 1.9. des Vorjahres bei der Thüringer Aufbaubank ein. Wird Ihr Vorhaben als förderwürdig anerkannt, können Sie Ihren Antrag elektronisch über das EFRE-Antragsportal einreichen.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Bei Vorhaben im Teil EFRE sind natürliche Personen von der Förderung ausgeschlossen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie können Vorhaben in ausgewiesenen Schutzgebieten wie auch in anderen Gebieten mit besonderer Naturausstattung planen.
  • ELER-Vorhaben sind, im Gegensatz zu EFRE-Vorhaben, in ganz Thüringen förderfähig.
  • Ihr Vorhaben muss überwiegend den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dienen.
  • Sie dürfen nicht durch andere öffentlich-rechtliche Belange zur Durchführung der Maßnahme verpflichtet sein.
  • Es muss ein tatsächlicher Handlungsbedarf bestehen. Ihre Maßnahmen müssen realisierbar und effizient sein.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.