Förderung digitaler Spiele

Wenn Sie hochwertige und gewaltfreie digitale Spiele entwickeln und produzieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen oder einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie hochwertige und gewaltfreie digitale Spiele entwickeln und produzieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen oder einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Entwicklung

  • qualitativ hochwertiger, kulturell oder pädagogisch bedeutsamer digitaler Spiele und
  • innovativer, interaktiver Medienprojekte mit Spielecharakter.

Sie erhalten die Förderung für folgende Entstehungsphasen:

  • Konzeptentwicklung,
  • Prototypentwicklung,
  • Produktion.

Sie bekommen die Förderung je nach Art Ihres Vorhabens

  • als bedingt rückzahlbares zinsloses Darlehen,
  • als bedingt rückzahlbares verzinsliches Darlehen oder
  • als Zuschuss.

Für die Förderung gelten folgende Höchstsummen:

  • Konzeptentwicklung:
    • Nachwuchsstudios, die aus mindestens 2 Personen mit unterschiedlichen Qualifikationen bestehen und die bislang nicht mehr als 1 Spiel entwickelt und veröffentlicht haben, bekommen einen Zuschuss von bis zu EUR 20.000.
    • Erfahrene Studios, die bereits mindestens 2 Spiele entwickelt und veröffentlicht haben, bekommen einen Zuschuss von bis zu EUR 30.000.
  • Prototypentwicklung:
    • Die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens 80 Prozent der veranschlagten Entwicklungsausgaben, höchstens jedoch EUR 100.000 je Vorhaben.
    • Die Höhe des Darlehens beträgt höchstens 80 Prozent der veranschlagten Entwicklungsausgaben, höchstens jedoch EUR 200.000 je Vorhaben.
  • Produktion: Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Projektkosten, jedoch maximal EUR 500.000.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte zu den veröffentlichten Abgabefristen beim FilmFernsehFonds Bayern ein.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die hauptberuflich und geschäftsmäßig digitale Spiele entwickeln und vertreiben und ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Bayern haben.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Das Spiel, das Sie entwickeln, muss die Altersfreigabe „ab 16 Jahren“ oder eine Freigabe für Jüngere erwarten lassen.
  • Ihr Projekt muss bestimmte Anforderungen des Kriterienkatalogs erfüllen.
  • Für sämtliche Führungs- und Schlüsselpositionen in Ihrem Team müssen Sie ein abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium zum Beispiel Bachelor), eine vergleichbare Ausbildung oder eine gleichwertige einschlägige Berufserfahrung nachweisen.
  • Sie müssen außerdem
    • einen angemessenen finanziellen Eigenanteil erbringen und
    • die Gesamtfinanzierung des Projektes sichern.
  • Darüber hinaus gelten je nach Entwicklungsphase des Projekts weitere spezifische Anforderungen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Studierende, die in einem Bachelorstudiengang in Vollzeit eingeschrieben sind,
  • Schülerinnen und Schüler,
  • Unternehmen in Schwierigkeiten,
  • Projekte, die gegen die Verfassung oder die Gesetze verstoßen, die das sittliche oder religiöse Gefühl verletzen oder sexuelle Vorgänge oder Brutalitäten in aufdringlich vergröbernder Form darstellen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.