Fördermittel für den Schienengüterverkehr des Landes Hessen (Rili SGV)

Wenn Sie Vorhaben zum Erhalt, zur Reaktivierung, zur Erweiterung oder Neueinrichtung von Schienengüterverkehr planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Vorhaben zum Erhalt, zur Reaktivierung, zur Erweiterung oder Neueinrichtung von Schienengüterverkehr planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Hessen fördert Maßnahmen zur Stärkung des Schienengüterverkehrs (SGV).

Sie erhalten die Förderung für

  • Infrastrukturmaßnahmen zur Neueinrichtung oder Erweiterung des Schienengüterverkehrs oder Maßnahmen zum Erhalt von Schienengüterverkehr (durch Sanierung der bestehenden und genutzten Infrastruktur) sowie
  • Untersuchungen zur Reaktivierung oder dauerhaften Sicherung eines Gleisanschlusses für Schienengüterverkehr.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für Unternehmen bis zu 50 Prozent und für Kommunen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bei Infrastrukturmaßnahmen beträgt die Höhe der Förderung normalerweise maximal EUR 100.000 je 12.500 Tonnen erzieltem Schienengüterverkehrsaufkommen, je 500 Waggons erzieltem Schienengüterverkehrsaufkommen oder je 0,5 Millionen vermiedenen Lastkraftwagen-Kilometern auf dem Straßennetz in Deutschland pro Jahr.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt bei Infrastrukturmaßnahmen sind

  • Eisenbahnverkehrsunternehmen,
  • verladende Unternehmen,
  • kommunale Gebietskörperschaften,
  • Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften sowie
  • Zweckverbände.

Im Fall von Untersuchungen sind Unternehmen, die Güter verladen und/oder empfangen, antragsberechtigt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen das Vorhaben in Hessen durchführen.
  • Beachten Sie bei Förderung von Infrastrukturmaßnahmen:
    • Eine Bundesförderung für die Maßnahme darf nicht möglich sein und die geförderte Infrastruktur darf nicht im wirtschaftlichen Eigentum einer bundeseigenen Eisenbahn stehen.
    • Das Vorhaben muss bau- und verkehrstechnisch einwandfrei und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant sein.
    • Die soziale und ökologische Verträglichkeit des Vorhabens muss gewährleistet sein (zum Beispiel Vermeidung von Lärmbelästigungen für eventuelle Anwohnerinnen und Anwohner).
    • Es muss ein verkehrspolitischer Nutzen zu erwarten sein (zum Beispiel Vermeidung von Lastkraftwagen-Verkehr).
  • Als Unternehmen müssen Sie kreditwürdig sein und die Geschäftsleitung muss über ausreichende fachliche und kaufmännische Erfahrungen verfügen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.