KfW-Förderkredit großer Mittelstand

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen von bis zu 25.000.000 EUR erhalten.

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Fördergeber

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen von bis zu 25.000.000 EUR erhalten.

Was gefördert wird

Die KfW-Bankengruppe unterstützt gewerbliche Unternehmen, Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und Freiberuflerinnen und Freiberufler bei der Finanzierung von Vorhaben im In- und Ausland.

Sie erhalten die Förderung als größeres mittelständisches Unternehmen zum Beispiel zur Finanzierung in den folgenden Bereichen:

  • Anschaffungen (Investitionen)
    • Anlagen und Maschinen
    • Grundstücke und Gebäude
    • Baukosten
    • Einrichtungsgegenstände
    • Firmenfahrzeuge
    • Betriebs- und Geschäftsausstattung
    • immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)
    • Software
  • Laufende Kosten (Betriebsmittel)
    • liquide Mittel
    • Personalkosten
    • Mieten
    • Marketingkosten
    • Beratungskosten
  • Material- und Warenlager
  • Unternehmensnachfolge und -beteiligung

Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 25.000.000 EUR pro Vorhaben. Damit können Sie bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten finanzieren.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei Ihrer Hausbank. Diese leitet Ihren Antrag an die KfW Bankengruppe weiter.

Wer antragsberechtigt ist

Bei Vorhaben im Inland sind antragsberechtigt:

  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,
  • in- und ausländische Einzelunternehmerinnen und -unternehmer sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler.

Bei Vorhaben im Ausland sind antragsberechtigt:

  • deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Einzelunternehmerinnen und -unternehmer sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Sitz in Deutschland,
  • Tochtergesellschaften oben genannter deutscher Unternehmen mit Sitz im Ausland sowie
  • Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Gruppenumsatz überschreitet nicht 500.000.000 EUR.
  • Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
  • Bei Vorhaben im Ausland müssen Sie die gesetzlich geltenden Standards des Umwelt- und Sozialrechts des Landes erfüllen, in dem Sie investieren.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Umschuldungen beziehungsweise Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben,
  • Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen,
  • Vermögensübertragungen, Finanzierungen von Wohngebäuden sowie Finanzinvestitionen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.