Förderfonds der Metropolregion Hamburg – Förderfonds Hamburg/Schleswig-Holstein

Wenn Sie Projekte zur strukturellen Verbesserung der Metropolregion Hamburg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein zinsloses Darlehen erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Projekte zur strukturellen Verbesserung der Metropolregion Hamburg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein zinsloses Darlehen erhalten.

Was gefördert wird

Die Länder Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern fördern Projekte, die der Verbesserung der Struktur und der Entwicklung der Metropolregion Hamburg (MRH) dienen.

Sie erhalten die Förderung für

  • investive Projekte einschließlich Vorbereitung,
  • Studien und Konzepte, zum Beispiel Erstellung und Umsetzung von regionalen Entwicklungs- und Handlungskonzepten, Business- und Projektplänen, Machbarkeitsstudien,
  • nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit zur Präsentation der gesamten MRH, zum Beispiel metropolregionsbezogenes oder projektbezogenes Marketing, sowie
  • Regional- und Projektmanagement als Teil eines Leitprojekts der MRH.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder zinsloses Darlehen (bedingt oder unbedingt rückzahlbar).

Wenn Sie Leitprojekte durchführen, beträgt die Förderung normalerweise bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sonstige Projekte werden mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert.

Wenn Sie als Verein „Projektbüro Metropolregion Hamburg“ e.V. Maßnahmen durchführen, werden die notwendigen Eigenmittel zur Finanzierung der bei EU, Bund, Ländern oder anderen beantragten Mittel zu 100 Prozent gefördert.

Ihr Antrag muss eine Fördersumme von mindestens EUR 10.000 umfassen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport beziehungsweise an die Freie und Hansestadt Hamburg – Geschäftsstelle der Metropolregion Hamburg (Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation). Als kreisangehörige Gemeinde und Zweckverband reichen Sie Ihren Antrag über den Kreis ein.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • die Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Segeberg, Steinburg, Stormarn,
  • Städte, Gemeinden, Ämter und Zweckverbände nach dem Gesetz zur Kommunalen Zusammenarbeit in den genannten Kreisen,
  • die Hansestadt Lübeck, die Stadt Neumünster, die Freie und Hansestadt Hamburg,
  • der Verein „Projektbüro Metropolregion Hamburg“ e.V.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Projekt muss zur Umsetzung der strategischen Ziele der MRH, die im jeweils gültigen vom Regionsrat beschlossenen Strategischen Handlungsrahmen der MRH definiert sind, beitragen.
  • Wenn Sie ein Kooperationsprojekt mit weiteren Beteiligten planen, müssen Sie eine Kooperationsvereinbarung schließen, in der Sie eine Antragsberechtigte/einen Antragsberechtigten bestimmen, die oder der federführend die Antragstellung beim jeweiligen Förderfonds übernimmt.
  • Für Bauten und bauliche Anlagen müssen Sie die Zweckbindungsfrist von 15 Jahren, für technische Einrichtungen, Geräte und sonstige Gegenstände von 5 Jahren beachten.
  • Bei Ihrem Vorhaben müssen Sie normalerweise einen Eigenanteil von mindestens 5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben tragen. Ausgenommen davon ist der Verein „Projektbüro Metropolregion Hamburg“ e.V.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.