Förderfonds der Metropolregion Hamburg – Förderfonds Hamburg/Niedersachsen

Wenn Sie Vorhaben zur Stärkung der Metropolregion Hamburg umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Vorhaben zur Stärkung der Metropolregion Hamburg umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.

Was gefördert wird

Die Länder Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern fördern Vorhaben zur Verbesserung der Struktur und der Entwicklung der Metropolregion Hamburg (MRH).

Sie erhalten die Förderung für

  • investive Projekte einschließlich Vorbereitung,
  • Studien und Konzepte, zum Beispiel Erstellung und Umsetzung von regionalen Entwicklungs- und Handlungskonzepten, Business- und Projektplänen, Machbarkeitsstudien,
  • nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit zur Präsentation der gesamten MRH, zum Beispiel metropolregionsbezogenes oder projektbezogenes Marketing, sowie
  • Regional- und Projektmanagement als Teil eines Leitprojekts der MRH.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder zinsloses Darlehen (bedingt oder unbedingt rückzahlbar).

Wenn Sie Leitprojekte durchführen, beträgt die Förderung normalerweise bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sonstige Projekte werden mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert.

Wenn Sie als Verein „Projektbüro Metropolregion Hamburg“ e.V. Maßnahmen durchführen, werden die notwendigen Eigenmittel zur Finanzierung der bei EU, Bund, Ländern oder anderen beantragten Mittel zu 100 Prozent gefördert.

Ihr Antrag muss eine Fördersumme von mindestens EUR 10.000 umfassen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens in Papierform und elektronisch an das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg und an die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation in Hamburg.

Als kreisangehörige Gemeinde reichen Sie Ihren Antrag bitte über den Landkreis ein.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • die Landkreise Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Rotenburg (Wümme), Stade und Uelzen,
  • die Städte samt Einheits- und Mitgliedsgemeinden in den genannten Landkreisen,
  • die Freie und Hansestadt Hamburg,
  • außerdem der Verein ?Projektbüro Metropolregion Hamburg e.V.?.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss die Entwicklung der Metropolregion Hamburg stärken.
  • Im Fall von Kooperationsprojekten von Antragsberechtigten mit weiteren Beteiligten müssen Sie eine Kooperationsvereinbarung schließen, bei der ein Antragsberechtigter bestimmt wird, der federführend die Antragstellung beim jeweiligen Förderfonds übernimmt.
  • Sie müssen die Zweckbindungsfristen von 15 Jahre für Bauten und bauliche Anlagen sowie 5 Jahren für technische Einrichtungen, Geräte und sonstige Gegenstände beachten.
  • Sie müssen normalerweise einen Eigenanteil von mindestens 5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen. Davon ausgenommen ist der Verein ?Projektbüro Metropolregion Hamburg e.V..

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.