Wenn Sie Aufgaben des Naturschutzes oder der Landschaftspflege in Flurbereinigungsverfahren übernehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Maßnahmen zum Naturschutz und zur Landschaftspflege in Flurbereinigungsverfahren.
Sie erhalten die Förderung vor allem für
- die Bereitstellung von Grundstücken für Zwecke des Naturschutzes im Rahmen der Flächensicherung durch Pacht oder Erwerb,
- Maßnahmen zur Entwicklung und Schaffung neuer Biotope, naturnaher Landschaftsbestandteile für die heimische Flora und Fauna sowie für
- Maßnahmen zur Verbindung vorhandener Lebensräume zum Aufbau eines Biotopverbundsystems.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang Ihrer Maßnahme ab.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind
- Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse,
- einzelne Beteiligte,
- Wasser- und Bodenverbände sowie
- ähnliche Rechtspersonen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen einen von der Flurbereinigungsbehörde aufgestellten Finanzierungsplan vorweisen können.
- Wenn Sie Grundstücke bereitstellen, muss dies im Bodenordnungs- beziehungsweise im Flurbereinigungsverfahren erfolgen.
- Sie müssen die Unterhaltung der übertragenen Grundstücke und der geförderten Anlagen vor Beginn der Maßnahme sicherstellen.
- Auch im Fall von Eigentumsänderungen müssen Sie die beabsichtigte Entwicklung der Fläche sicherstellen.
- Außerdem müssen Sie die Zweckbindungsfrist von 12 Jahren für bauliche Anlagen beachten.