Förderrichtlinie Flächenrecycling und Dekontaminierung von Standorten – FRL FrDS/2024

Wenn Sie belastete Flächen sanieren oder Deponien sichern und stilllegen, um Umweltgefahren vorzubeugen und zu beseitigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie belastete Flächen sanieren oder Deponien sichern und stilllegen, um Umweltgefahren vorzubeugen und zu beseitigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Sachsen fördert investive Maßnahmen, um belastete Flächen zu sanieren oder die Sicherung und Stilllegung von Deponien zu erreichen.

Sie bekommen die Förderung für

  • Sanierungen von schädlichen Bodenveränderungen (insbesondere Altlasten) und Grundwasserschäden, einschließlich dafür erforderlicher Entsiegelungsmaßnahmen,
  • Sanierungen von Flächen mit erhöhten Schadstoffgehalten auch unterhalb der Gefahrenschwelle, die zur Nutzbarkeit der Flächen führen, und
  • Sicherung und Stilllegung von Deponien, insbesondere zur Verhinderung von Schadstoffausträgen in Gewässer, Boden oder Luft oder von Standsicherheitsproblemen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für Sanierungen 77 Prozent der förderfähigen Ausgaben,
  • für Sicherung und Stilllegung von Deponien 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben,

jedoch höchstens EUR 10 Millionen.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 10.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Landesdirektion Sachsen.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme

  • Körperschaften des öffentlichen Rechts, vor allem Gemeinden und deren Unternehmen und Eigenbetriebe,
  • kommunale Zweckverbände,
  • Landkreise,
  • natürliche und juristische Personen des Privatrechts.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Die Fläche, für die Sie die Förderung beantragen, muss im Sächsischen Altlastenkataster erfasst sein.
  • Sie müssen mindestens 15 Prozent der zu sanierenden Fläche in naturnahe Grünflächen umwandeln. Naturnahe Grünflächen sind unversiegelte, biodiversitätsfördernde Grün- und Freiflächen, vor allem Flächen mit Gehölzen, insektenfördernde, arten- und blütenreiche Wiesen einschließlich insektenfördernder, mehrjähriger Kraut- und Staudenflächen.
  • Das Pflanz- und Saatgut, das Sie verwenden, muss von Arten stammen, die vom Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zugelassen sind.
  • Für Infrastrukturinvestitionen mit einer erwarteten Lebensdauer von mindestens 5 Jahren müssen Sie eine Klimaverträglichkeitsprüfung durchführen.
  • Projekte zur Sicherung und Stilllegung von Deponien müssen beim Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft gelistet sein.
  • Sie müssen die Zweckbindungsfrist von 5 Jahren einhalten.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.