Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie)

Wenn Ihr Unternehmen oder Ihre Institution im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation tätig ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wenn Ihr Unternehmen oder Ihre Institution im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation tätig ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Einzel- und Gemeinschaftsvorhaben von Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen im Bereich einer wirtschaftlichen Tätigkeit und auch Kooperationen von Unternehmen mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen.

Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:

  • Forschung und Entwicklung in der Grundlagenforschung, industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung sowie Durchführbarkeitsstudien,
  • Unternehmensgründungen von kleinen, nicht börsennotierten Unternehmen,
  • Forschungsinfrastrukturen,
  • Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen,
  • Innovationscluster,
  • Innovationen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU),
  • Prozess- und Organisationsinnovationen sowie
  • De-minimis-Vorhaben zur Stärkung von Forschung, Innovation und Technologie.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art des Vorhabens und von Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller. Sie beträgt für

  • Grundlagenforschung bis zu 100 Prozent, maximal EUR 55 Millionen pro Unternehmen und Vorhaben,
  • industrielle Forschung bis zu 80 Prozent, maximal EUR 35 Millionen pro Unternehmen und Vorhaben,
  • experimentelle Entwicklung bis zu 70 Prozent, maximal EUR 25 Millionen pro Unternehmen und Vorhaben,
  • Durchführbarkeitsstudien bis zu 70 Prozent, maximal EUR 8,25 Millionen pro Studie,
  • Forschungsinfrastrukturen bis zu 60 Prozent, maximal EUR 35 Millionen pro Infrastruktur,
  • Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen bis zu 60 Prozent, maximal EUR 25 Millionen pro Infrastruktur,
  • Innovationscluster bis zu 55 Prozent, maximal EUR 10 Millionen pro Innovationscluster,
  • Innovationsmaßnahmen von KMU bis zu 50 Prozent, maximal EUR 10 Millionen pro Unternehmen und Vorhaben,
  • Prozess- und Organisationsinnovationen bis zu 50 Prozent, maximal EUR 12,5 Millionen pro Unternehmen und Vorhaben

der zuwendungsfähigen Ausgaben beziehungsweise Kosten.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 25.000.

Die Förderung erfolgt im Rahmen von Wettbewerben und themenorientierten Aufrufen. Im Einzelfall und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel können Vorhaben unabhängig von Aufrufen gefördert werden.

Ihren Antrag stellen Sie normalerweise vor Beginn der Maßnahme.

Ansprechpartner sowie Anschriften von Antrags- und Bewilligungsstellen finden Sie in den jeweiligen Wettbewerbsaufrufen und themenorientierten Aufrufen.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Vereine, Stiftungen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen für Forschung und für Wissensverbreitung wie Hochschulen, Forschungsinstitute, Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler sowie forschungsorientierte physische oder virtuelle Kooperationseinrichtungen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben wird in Nordrhein-Westfalen durchgeführt.
  • Die Laufzeit Ihres Vorhabens beträgt normalerweise bis zu 3 Jahre.
  • Planen Sie ein Projekt im Verbund mit anderen, so müssen Sie Ihre Zusammenarbeit gemeinsam in einer schriftlichen Vereinbarung festlegen.
  • Wenn Sie als nicht gewinnorientierter Zuwendungsempfänger wirtschaftliche Tätigkeiten im Wege der Auftragsforschung erbringen, muss dies unter marktüblichen Bedingungen geschehen.

Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der EU nicht nachgekommen sind.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.