Sie planen die Mobilität vor Ort nachhaltig zu gestalten? Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Erstellung qualifizierter Fachkonzepte für Verkehr und Klimaschutz. Erhalten Sie Zuschüsse für Radverkehrskonzepte, Klimamobilitätspläne oder Parkraummodelle.
Was gefördert wird
Sie können eine Förderung erhalten, um qualifizierte Fachkonzepte für eine nachhaltige Mobilität zu erstellen. Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie dabei, Klimaschutzmaßnahmen im Verkehrsbereich gezielt umzusetzen. Das Land möchte den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2) im Verkehrssektor bis zum Jahr 2030 um 55 % senken.
Diese Fachkonzepte bilden eine wichtige Grundlage für künftige Förderungen über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). Durch die Konzepte steigern Sie die Effizienz Ihrer Investitionen. Sie verbessern die Qualität Ihrer Verkehrsplanung und schaffen sichere Verkehrsnetze.
Gefördert werden einzelne Konzepte und Kombinationen folgender Bereiche der nachhaltigen Mobilität:
Aktive Mobilität und Aufenthaltsqualität
- Fußverkehrskonzept
- Fußgängerquerungskonzept
- Radverkehrskonzept
- Konzepte für Fahrradparken und Bike+Ride
- Schulwegplan
- Konzept für lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten
- Dialogkonzepte für lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten
- Fahrradparken und Bike+Ride
- Parkraumkonzept inkl. digitaler Parkraumkontrolle
Multimodalität
- Integrierte Mobilitätskonzepte beim Wohnungsbau, Bauen und Umbau im Bestand und in der Quartiersentwicklung
- Carsharing
- Mobilstationen
Mobilitäts- und Infrastrukturplanung
- Klimamobilitätsplan
- Aktionsplan für Mobilität, Klima- und Lärmschutz
- Emissionsarmer Stadtteil, inklusive Dialogprozesse
- Ladeinfrastrukturkonzept
- City-Logistik Konzepte
- Betriebliches Mobilitätsmanagement in Gewerbegebieten: Gewerbegebietskonzept
Öffentliche und vernetzte Mobilität
- Konzepte zur Einführung von Diensten des vernetzten Fahrens insbesondere zur Busbeschleunigung
- Konzepte zum autonomen Fahren im Öffentlichen Verkehr
- Mobilitätspass
Die jeweiligen Anforderungen für einzelne Bereiche entnehmen Sie bitte den Fördergrundsätzen.
Wer antragsberechtigt ist
Damit Ihr Vorhaben gefördert werden kann, müssen Sie hohe qualitative Standards erfüllen:
- Sie richten Ihre Verkehrsplanung strategisch aus und definieren Ziele sowie Budgets.
- Sie beteiligen die Öffentlichkeit und informieren über Ihre Vorhaben.
- Sie planen bereits bei der Antragstellung die spätere Überprüfung der Maßnahmenwirkung ein.
- Sie prüfen, wie Sie Mobilitätsdaten über die Plattform MobiData BW® (siehe weiterführende Links) verfügbar machen können.
Beachten Sie, dass für reine Datenerhebungen reduzierte Anforderungen gelten. Hier müssen Sie vor allem die Datenverfügbarkeit und das Fachangebot nachweisen.
Antragsverfahren
Das Verfahren zur Erlangung der Förderung gliedert sich in folgende Schritte:
- Sie informieren sich über die aktuellen Fördergrundsätze und Qualitätsstandards des Ministeriums.
- Sie holen ein qualifiziertes Angebot bei einem Fachbüro oder einem Dienstleister ein.
- Sie erstellen die notwendigen Unterlagen wie Übersichtspläne und Beteiligungskonzepte.
- Sie reichen Ihren schriftlichen Förderantrag beim örtlich zuständigen Regierungspräsidium ein.
- Das Regierungspräsidium prüft Ihren Antrag als zuständige Bewilligungsstelle nach pflichtgemäßem Ermessen.
- Sie erhalten nach Abschluss der Prüfung einen Zuwendungsbescheid.