Förderung des Exports grüner und nachhaltiger (Umwelt-)Infrastruktur (Exportinitiative Umweltschutz)

Wenn Sie Vorhaben zur Wissensvermittlung und Förderung grüner und nachhaltiger Umwelttechnologien und Infrastrukturen im Ausland planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Vorhaben zur Wissensvermittlung und Förderung grüner und nachhaltiger Umwelttechnologien und Infrastrukturen im Ausland planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) unterstützt Ihre Maßnahmen zur Wissensvermittlung und Anwendung grüner und nachhaltiger Umwelttechnologien und Infrastrukturen im Ausland.

Mit der „Exportinitiative Umweltschutz“ adressiert das BMUKN folgende Handlungsfelder:

  • Wasser- und Abwasserwirtschaft,
  • Kreislauf-, Abfall- und Rohstoffwirtschaft, Ressourceneffizienz,
  • „grüne“ Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien, vor allem mit Fokus auf mittelständische Akteure (zum Beispiel dezentrale, netzferne Lösungen) – umweltfreundliche und nachhaltige Mobilitätslösungen,
  • Umweltmanagement und nachhaltiger Konsum,
  • nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung in Verbindung mit Anforderungen im Bereich Wasser- und Kreislaufwirtschaft,
  • innovative Querschnittstechnologien und übergreifende Fragen.

Sie bekommen die Förderung für Einzel- und Verbundprojekte in folgenden Projektarten:

  • Durchführbarkeitsstudien,
  • Pilot- und Modellvorhaben im Ausland,
  • Projekte zur Kompetenzentwicklung (Capacity Building) sowie
  • investive Maßnahmen und damit verbundene experimentelle Forschung.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang des Projekts. Eine angemessene Eigenbeteiligung von normalerweise 20 Prozent der Ausgaben ist vorzusehen. Auch eine Vollfinanzierung ist möglich. Eine Vollfinanzierung kommt aber normalerweise nicht in Betracht, wenn an dem Vorhaben insbesondere ein wirtschaftliches Interesse der Antragstellenden besteht.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze bitte im Rahmen von Förderaufrufen zu den jeweils festgelegten Stichtagen bei dem Projektträger, der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH, ein.

Zur Erstellung förmlicher Förderanträge nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • juristische Personen des privaten Rechts (zum Beispiel Vereine, Verbände und Stiftungen),
  • Hochschulen und
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,

die zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland haben.

Weitere Voraussetzungen:

  • In das Projekt sind lokale Akteurinnen und Akteure sowie politische Entscheiderinnen und Entscheider aller Ebenen einzubinden.
  • Sie müssen die Ziele Ihres Projekts nachvollziehbar darstellen und mit aussagekräftigen projektspezifischen Indikatoren unterlegen sowie Aktivitäten sinnvolle Meilensteine zuordnen.
  • Sie verfügen über eine ausreichende personelle sowie finanzielle Kapazität zur Durchführung des Vorhabens.
  • Sie müssen die Finanzierung Ihres gesamten Vorhabens sicherstellen.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.