Wenn Sie arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Maßnahmen durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Hessen unterstützt Sie unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Vorhaben in diesen Bereichen:
- Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung (spezifisches Ziel f)
- Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit (spezifisches Ziel h)
Sie erhalten die Förderung auf Grundlage der jeweiligen Fördergrundsätze und programmbezogenen Richt- und Leitlinien.
In allen Schwerpunkten können Sie auch transnationale Projekte durchführen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung hängt von Art und Umfang Ihres Vorhabens ab. Nähere Informationen können Sie den Förderrichtlinien zu den einzelnen Programmen entnehmen.
Der Europäische Sozialfonds beteiligt sich grundsätzlich bis zu einer Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Ihren Antrag reichen Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens in elektronischer Form über das Antragsportal bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) ein.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind normalerweise die Durchführungs- oder Projektträger. Ob Sie antragsberechtigt sind, entnehmen Sie bitte den Leitlinien der jeweiligen Förderprogramme.
Die Förderung ist bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Die Förderrichtlinien zu den einzelnen Programmen informieren Sie über konkrete fachliche Ziele und Voraussetzungen der Förderung.
- Bei der Umsetzung der Projekte müssen Sie die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachten.