Förderung für Europäische Zusammenarbeit in der industriellen Biotechnologie (Eureka Biotech-Call for Network Projects)

Wenn Sie in einem internationalen Verbundvorhaben an biotechnologischen Innovationen forschen, können Sie Fördermittel erhalten. Dieser Zuschuss unterstützt Sie dabei, nachhaltige Verfahren und bioökonomische Produkte schneller in die industrielle Anwendung zu bringen.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie in einem internationalen Verbundvorhaben an biotechnologischen Innovationen forschen, können Sie Fördermittel erhalten. Dieser Zuschuss unterstützt Sie dabei, nachhaltige Verfahren und bioökonomische Produkte schneller in die industrielle Anwendung zu bringen.

Was gefördert wird

Sie können eine Förderung erhalten, wenn Sie anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der industriellen Biotechnologie durchführen. Ziel ist es, nachhaltige biotechnologische Verfahren und Produkte schneller in die industrielle Anwendung zu überführen und den technologischen Reifegrad zu erhöhen.

Sie können insbesondere für Projekte zu folgenden Themen eine Förderung erhalten:

  • Nachhaltige Bioprozesse, zum Beispiel durch die Nutzung von CO2 oder biogenen Reststoffen als Rohstoff
  • Neuartige bioökonomische Produkte, zum Beispiel die Präzisionsfermentation für neue Lebensmittel
  • Disruptive Ansätze, zum Beispiel der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Bioproduktion

Sie erhalten die Förderung für internationale Verbundvorhaben. Sie müssen dabei mit mindestens 2 Partnern aus 2 unterschiedlichen Eureka-Partnerländern zusammenarbeiten. Auf deutscher Seite ist ein signifikanter Beitrag von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zwingend erforderlich.

Sie erhalten die Zuwendung als Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Als deutscher Partner können Sie maximal 500.000 EUR für Ihr Vorhaben erhalten. In diesem Betrag ist für universitäre Partner eine Projektpauschale in Höhe von 20 % enthalten.

Die Art der Finanzierung richtet sich nach Ihrer Organisation:

  • Wenn Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einen Antrag stellen, erhalten Sie eine anteilige Förderung für Ihre projektbezogenen Kosten. Sie müssen dabei eine angemessene Eigenbeteiligung leisten.
  • Wenn Sie als Hochschule oder nichtwirtschaftliche Forschungseinrichtung teilnehmen, können Ihre projektbezogenen Ausgaben mit bis zu 100 % gefördert werden.

Wer antragsberechtigt ist

  • Sie arbeiten in einem Konsortium mit mindestens 2 Partnern aus 2 unterschiedlichen Eureka-Partnerländern zusammen.
  • Sie weisen einen signifikanten inhaltlichen und finanziellen Beitrag von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Ihrem Verbundvorhaben nach.
  • Sie stellen sicher, dass kein Land mehr als 70 % der gesamten Projektkosten trägt.
  • Sie planen geeignete Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation in Ihr Projekt ein.
  • Sie bestätigen bei der Antragstellung das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans.
  • Sie weisen den geplanten Fortschritt des technologischen Reifegrades (TLR) eindeutig nach.

Ausschlussgründe:

  • Sie haben kein KMU auf deutscher Seite an dem Verbundvorhaben beteiligt.

Antragsverfahren

Das Verfahren zur Bewilligung der Fördermittel verläuft in zwei Stufen.

Stufe 1: Projektskizze einreichen

  • Sie erarbeiten gemeinsam mit Ihren internationalen Partnern einen Eureka-Projektantrag.
  • Sie reichen diese Projektskizze in englischer Sprache über das elektronische Eureka-Portal (siehe weiterführende Links) ein.
  • Ihre Skizze wird nach den Kriterien des Eureka-Netzwerks bewertet.
  • Sie erhalten das Auswahlergebnis im Anschluss schriftlich mitgeteilt.

Stufe 2: Förmlicher Förderantrag

  • Nach einer positiven Bewertung der Skizze fordert die Bewilligungsbehörde Sie auf, einen förmlichen Förderantrag einzureichen.
  • Sie ergänzen die bisherige Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache um zusätzliche nationale Vorgaben.
  • Sie reichen den Förderantrag über das elektronische System easy-Online (siehe weiterführende Links) ein.
  • Die Behörde prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen den finalen Förderbescheid zu.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.