Zuwendungen für Maßnahmen im Rahmen der wettbewerblichen EU-Förderprogramme für Forschung und Innovation (RL EuProNet)

Wenn Sie sich als sächsische Hochschule oder Forschungseinrichtung an den EU-Förderprogrammen für Forschung und Innovation beteiligen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie sich als sächsische Hochschule oder Forschungseinrichtung an den EU-Förderprogrammen für Forschung und Innovation beteiligen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie, wenn Sie an EU-Förderprogrammen teilnehmen wollen.

Die Förderung erhalten Sie für

  • die Durchführung von Forschungsprojekten im Rahmen von wettbewerblichen EU-Förderprogrammen wie etwa Europäischen Forschungsnetzwerken (ERA-Nets), in denen der Freistaat Sachsen Partner ist,
  • die Vorbereitung und Unterstützung von Netzwerkaktivitäten im Rahmen von wettbewerblichen EU-Förderprogrammen im Bereich Forschung und Innovation wie etwa von Europäischen Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KICs).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss muss zum Erreichen des Vorhabenziels notwendig sein. Sie müssen ihn nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verwenden.

Das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus kann im Rahmen seiner Beteiligung an Ausschreibungen von wettbewerblichen EU-Förderprogrammen wie zum Beispiel ERA-Nets zu Auswahlverfahren aufrufen.

Entsprechend den ERA-Net-Ausschreibungen reichen Sie die Projektskizze und den Projektantrag im zweistufigen Verfahren oder den Projektantrag im einstufigen Verfahren in englischer Sprache beim ERA-Net-Call-Büro ein.

Ihren Antrag für die Vorbereitung von Netzwerkaktivitäten im Rahmen einer wettbewerblichen EU-Initiative können Sie auf Grundlage einer durch die EU-Kommission geplanten Ausschreibung einreichen.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • die staatlichen Hochschulen im Freistaat Sachsen,
  • institutionell geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Geschäftssitz in Sachsen sowie
  • gemeinnützige Forschungseinrichtungen im Status eines An-Instituts an einer staatlichen Hochschule im Freistaat Sachsen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Der Durchführung des Projekts muss ein herausgehobenes forschungs- und europapolitisches Interesse des Freistaates Sachsen zugrunde liegen.
  • Bei Ihrem thematisch, zeitlich und finanziell abgegrenzten Projekt muss es sich um ein zusätzliches Vorhaben handeln. Sie dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht damit begonnen haben.
  • Für Ihr Forschungsprojekt benötigen Sie eine Förderempfehlung durch internationale Gutachter im Rahmen des ERA-Net-Evaluierungsverfahrens.
  • Bei Netzwerkaktivitäten benötigen Sie eine Förderempfehlung der Europäischen Kommission beziehungsweise des Europäischen Technologieinstituts im Rahmen einer wettbewerblichen EU-Initiative.

Antragsverfahren

Ihren Antrag richten Sie vor Beginn Ihres Vorhabens an die Sächsische Aufbaubank „ Förderbank “ (SAB).

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.