ESF Plus-Richtlinie SMS (2021–2027) „ B “ Produktionsschulen

Wenn Sie Maßnahmen mit produktionsschulorientierten Handlungsansätzen zur Integration benachteiligter junger Menschen in das System der Erwerbsarbeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Maßnahmen mit produktionsschulorientierten Handlungsansätzen zur Integration benachteiligter junger Menschen in das System der Erwerbsarbeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Sachsen fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Integration benachteiligter junger Menschen in das System der Erwerbsarbeit.

Sie erhalten die Förderung für sozialpädagogisch begleitete Vorhaben mit produktionsschulorientierten Handlungsansätzen, in denen der Lernprozess individuell im Zusammenhang mit realen Kundenaufträgen und für marktorientierte Produkte und Dienstleistungen stattfindet.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte unter Beachtung der Stichtage über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank „ Förderbank “ (SAB) ein.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der Jugendhilfe

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Teilnehmenden Ihrer Maßnahmen haben ihren Wohnsitz in Sachsen.
  • Sie erreichen mit Ihrer Maßnahme junge Menschen (bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres) mit sozialen Benachteiligungen und/oder individuellen Beeinträchtigungen, die im Prozess ihrer beruflichen und sozialen Integration in erhöhtem Maß auf Unterstützung angewiesen sind. Die Personen haben zu Beginn des Vorhabens normalerweise die allgemeine Schulpflicht erfüllt.
  • Sie müssen ein Konzept für die Einrichtung geeigneter Instrumente zur Wahrung der Marktneutralität vorlegen.
  • Sie verfügen über umfassende Erfahrungen in der Jugendhilfe und weisen die geeigneten personellen, organisatorischen und räumlichen Voraussetzungen nach.
  • Ihr Vorhaben orientiert sich an der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit im Freistaat Sachsen.
  • Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss Ihr Vorhaben befürworten und begleiten.
  • Sie bestätigen die Zusätzlichkeit (Nachrangigkeit) Ihres Vorhabens.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

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Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.