Wenn Sie Vorhaben zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an beruflichen Entscheidungspositionen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Der Freistaat Sachsen fördert mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus Ihre Maßnahmen zur lebensphasenorientierten Unterstützung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an Entscheidungspositionen im Erwerbsleben.
Sie erhalten die Förderung für die Etablierung neuer oder die Ausweitung bestehender Vorhaben, die (angehende) weibliche Fach- und Führungskräfte bei der gezielten Planung und Verfolgung ihres individuellen Karrierewegs unterstützen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten für eine Dauer von bis zu 2 Jahren. Der Höchstbetrag liegt normalerweise bei EUR 180.000.
Ihre förderfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 50.000 betragen.
Stellen Sie Ihren Förderantrag vor Beginn des Vorhabens zu festgelegten Stichtagen über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank „ Förderbank “ (SAB).
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind Träger der Maßnahmen in Form natürlicher Personen mit Unternehmereigenschaft, juristischer Personen oder Personenvereinigungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen über Genderkompetenz verfügen.
- Sie müssen ein fachlich fundiertes Konzept zur Ausgestaltung des Vorhabens vorlegen.
- Ihr Vorhaben muss Angebote für Mentoring beziehungsweise Coaching zum Wissens- und Erfahrungstransfer sowie zur Ressourcen- und Potenzialentwicklung für die Teilnehmenden beinhalten.
- Zur Zielgruppe Ihrer Maßnahme gehören Frauen mit beruflichen und akademischen Abschlüssen, die berufliche beziehungsweise akademische Karriereschritte anstreben oder verantwortliche Positionen insbesondere mit Personal- oder Budgetverantwortung übernommen haben.
- Weiterbildungskurse zum Erwerb zusätzlicher berufsbezogener Fähigkeiten und Fertigkeiten werden nicht gefördert.