ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 „ A “ Vorhaben zur Förderung der Selbstständigkeit von Frauen

Wenn Sie Frauen in ihrer Selbstständigkeit unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Frauen in ihrer Selbstständigkeit unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Sachsen fördert Sie mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus bei Vorhaben zur Stärkung weiblichen Unternehmertums sowie der geschlechtergerechten Unterstützung von Gründerinnen, Unternehmerinnen und Unternehmensnachfolgerinnen beim Aufbau und bei der Festigung der selbstständigen Tätigkeit.

Sie erhalten die Förderung für

  • Vorhaben zur Förderung von Kompetenzen, Vernetzung und Selbstorganisation,
  • Konzeptionierung und Etablierung von Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie Coworking-Spaces.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bei

  • Vorhaben zur Förderung von Kompetenzen, Vernetzung und Selbstorganisation bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben bei Erstanträgen und bis 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben bei Folgeanträgen für insgesamt bis zu 2 Jahre. Die Gesamtförderung beträgt normalweise höchstens EUR 150.000 pro Jahr.
  • Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie Coworking-Spaces bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben für bis zu 2 Jahre zuzüglich der Konzeptionsphase von normalerweise 8 Monaten. Die Gesamtförderung beträgt im Anschluss an die Konzeptionsphase höchstens EUR 140.000 und bei Coworking-Spaces bis zu EUR 80.000.

Ihre förderfähigen Ausgaben für das Vorhaben liegen bei mindestens EUR 50.000.

Reichen Sie Ihren Antrag über das SAB-Förderportal ein. Ihren Antrag für Maßnahmen zur Förderung von Kompetenzen, Vernetzung und Selbstorganisation reichen Sie zu festgelegten Stichtagen ein. Ihren Antrag für Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie Coworking-Spaces können Sie jederzeit stellen.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind die Träger des Vorhabens (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen).

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen ein fachlich fundiertes Konzept oder eine Projektskizze mit einem deutlich frauenspezifischen Ansatz vorlegen.
  • Zielgruppen Ihrer Maßnahmen sind Gründerinnen, Unternehmerinnen und Unternehmensnachfolgerinnen.
  • Ihre Angebote müssen die Vereinbarkeit mit Familien- und Pflegeaufgaben berücksichtigen.
  • Sie müssen Ihr Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentrum nach Beendigung der Förderung für mindestens 3 Jahre, Coworking-Spaces für mindestens 2 Jahre fortführen.
  • Als sächsische Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung werden Sie nicht gefördert.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

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Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.