SMK-ESF Plus Richtlinie Bildungspotenziale lebenslanges Lernen „ D “ Vorhaben für Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen

Wenn Sie zusätzliche Kräfte in Betreuungseinrichtungen für Kinder mit Lern- und Lebenserschwernissen einstellen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie zusätzliche Kräfte in Betreuungseinrichtungen für Kinder mit Lern- und Lebenserschwernissen einstellen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) beim Einsatz zusätzlicher Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen, die Kinder mit einem besonders hohen Anteil mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen betreuen.

Das zusätzliche Personal setzen Sie vor allem ein bei

  • der Ermittlung der konkreten Hilfe- und Unterstützungsbedarfe der Kinder und deren Familien,
  • der Entwicklung und Umsetzung von förderlichen und spezifisch notwendigen Angeboten und Unterstützungsmaßnahmen,
  • der Aktivierung, Unterstützung und Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen der Kindertageseinrichtung und den Eltern,
  • dem Aufbau und der Verstetigung von Netzwerken mit anderen Fachkräften wie zum Beispiel mit sozialpädiatrischen Zentren, Frühförderstellen, Therapeutinnen/Therapeuten, Ärztinnen/Ärzten, Ämtern.

Die Förderung erhalten Sie auch als Kompetenz- und Beratungsstelle zur fachlichen Begleitung und Unterstützung der geförderten Kräfte beziehungsweise der Kindertageseinrichtungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses zu den Personalkosten für die zusätzlichen Kräfte in den Kindertageseinrichtungen beträgt bis zu 95 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Die Höhe des Zuschusses für Kompetenz- und Beratungsstellen beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Reichen Sie Ihren Antrag zu den festgelegten Stichtagen über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank „ Förderbank “ (SAB) ein.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • für die Einstellung zusätzlicher Fachkräfte die Träger der Einrichtungen und
  • für die Förderung einer Kompetenz- und Beratungsstelle juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre zusätzlichen Fachkräfte sollen über die in der Anlage zur Richtlinie geforderten Qualifikationen verfügen.
  • Zielgruppe der Maßnahmen sind Kinder, die regulär eine Kindertageseinrichtung besuchen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.