ESF plus Berlin

Wenn Sie arbeitsmarktpolitische Maßnahmen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wenn Sie arbeitsmarktpolitische Maßnahmen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Berlin fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) arbeitsmarktpolitische Instrumente zur Verbesserung der Beschäftigungschancen, Ausbildung und Qualifizierung und dem Abbau von Benachteiligungen.

Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen:

  • Fachkräftesicherung
    • Frauenspezifische Orientierungs- und Qualifizierungsangebote: Förderung abhängiger und selbständiger Beschäftigung von Frauen in Berlin
    • Qualifizierung Kulturwirtschaft (KuWiQ III)
    • Berliner Startup-Stipendium
    • Gründungsförderung an Hochschulen
  • Bildung
    • Zielgruppenspezifische Bildungsbegleitung in der Integrierten Berufsausbildungsvorbereitung (IBA) (Teilinstrument der Jugendberufsagentur)
    • Bildungsbegleitung SEK I (Teilinstrument der Jugendberufsagentur)
    • Brücken bauen (Teilinstrument der Jugendberufsagentur)
    • Förderlücken schließen (Teilinstrument der Jugendberufsagentur)
    • Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen (Teilinstrument der Jugendberufsagentur)
    • Fachkräftesichernde Qualifizierung zum Nachholen des MSA (FQ MSA)
    • Spezifische Förderung von Migranten/Geflüchtete
    • JÖK „ Jugend-Ökologisch-Kultur
  • Soziale Inklusion
    • Lokal-Sozial-Innovativ (LSI) “ Lokale Förderung sozialer Integration und Innovation
    • Grundbildung gering literalisierter Erwachsener
    • Qualifizierung, Beschäftigung und sozialpädagogische Unterstützung von Suchtgefährdeten/Abhängigen
    • Teilhabeorientiertes Sozialraummanagement

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihrer Förderung hängt von der Art und dem Umfang der Maßnahme ab.

Richten Sie Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme in den jeweiligen Antragszeiträumen an die in der Programmbeschreibung genannte Stelle.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen, die den jeweiligen programmspezifischen Anforderungen entsprechen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die jeweiligen Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Förderhinweisen zu den einzelnen Programmen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.