Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) im Saarland – Arbeit und Arbeitsschutz

Wenn Sie Vorhaben in den Bereichen Arbeit und Arbeitsschutz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Vorhaben in den Bereichen Arbeit und Arbeitsschutz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen.

Was gefördert wird

Das Saarland fördert Sie mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) im Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ bei Vorhaben aus den Bereichen Arbeit und Arbeitsschutz.

Sie bekommen die Förderung für

  • Förderaktivitäten im spezifischen Ziel d) Unterstützung von Unternehmen im Wandel und Weiterbildung von Beschäftigten zur Unterstützung der Fachkräftesicherung:
    • Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen (SEAQ),
    • Servicestelle „Next Economy Saar“ (NECO),
    • Servicestelle „Arbeiten und Leben im Saarland“ (ALS),
    • Kompetenz.Lernen.Arbeit+ (KLAR+),
    • Open Educational Ressources (OPER).
  • Förderaktivitäten im spezifischen Ziel f) Unterstützung am Übergang Schule – Beruf und beim Einstieg in den Beruf:
    • Soziale Arbeit in den Berufsbildungszentren (SA BBZ),
    • Individuelle Begleitung zur Orientierung für (Aus-)Bildung (IndigO),
  • Förderaktivitäten im spezifischen Ziel h) Beratung, Qualifizierung und Beschäftigung von (Langzeit-)Arbeitslosen
    • Qualifizierung, Beschäftigung, Aktivierung, Betreuung (QBA Ü30),
    • Beratung, Orientierung, Coaching (BO Frauen),
    • Qualifizierung, Beschäftigung, Aktivierung, Betreuung (QBA Jugend),
    • Jugendkoordination (Juko),
    • Beratung, Orientierung, Coaching (BO Jugend),
    • Landesintegrationsbegleitung (LIB).

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des ESF+-Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent Ihrer förderfähigen Gesamtausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechtes mit Sitz beziehungsweise Zweigstelle/Niederlassung im Saarland.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Bewilligungsvoraussetzungen richten sich nach der jeweiligen Maßnahme.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.