Erlebnis.NRW – Zukunft von Kultur, Natur und nachhaltigem Tourismus gestalten

Wenn Sie Vorhaben umsetzen wollen, durch die der nachhaltige Tourismus, der Kultur- und der Naturtourismus gestärkt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wenn Sie Vorhaben umsetzen wollen, durch die der nachhaltige Tourismus, der Kultur- und der Naturtourismus gestärkt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei Vorhaben zur Stärkung von nachhaltigem Tourismus, Kultur- und Naturtourismus in den 3 Themenbereichen „Nachhaltiger Tourismus – Wirtschaft“, „Intakte Natur “ ganzheitlicher Tourismusansatz„ und “Kultur „ touristischer Pull-Faktor“.

Sie erhalten die Förderung für bevorzugt in Kooperationen durchgeführte Vorhaben in folgenden Bereichen:

  • nachhaltige Infrastrukturmaßnahmen,
  • nachhaltige digitale Maßnahmen sowie
  • Projekte zur Entwicklung nachhaltiger und innovativer touristischer Produkte sowie Dienstleistungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig von Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller und von Ihrem Vorhaben normalerweise zwischen 40 und 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Projektlaufzeit von 36 Monaten.

Als Kommune, die sich in der Haushaltssicherung befindet, und als Trägerverein einer Biologischen Station, Träger eines Naturparks, Stiftung mit dem Satzungszweck Naturschutz, Träger von außerschulischen Lernorten sowie in Nordrhein-Westfalen anerkannter Naturschutzverband, die oder der Vorhaben im Bereich Naturtourismus umsetzt, können Sie einen Zuschuss von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Zunächst reichen Sie bitte Ihre Projektskizze über das Submission Tool zu festgelegten Einreichungsterminen bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) ein. Wird Ihre Projektskizze positiv bewertet, können Sie Ihren Antrag über das EFRE-Online-Portal bei der Innovationsförderagentur NRW stellen.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • kleine und mittlere Unternehmen,
  • Kommunen,
  • kommunale Unternehmen und Einrichtungen,
  • Kammern, Vereine und Stiftungen

mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Vorhaben, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen
    • thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und dürfen mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein,
    • vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet werden,
    • sich von anderen staatlich geförderten Vorhaben eindeutig inhaltlich abgrenzen,
    • den von den Tourismusregionen in ihren territorialen Strategiekonzepten definierten Handlungsfeldern entsprechen und den Bereichen nachhaltiger Tourismus, Kultur- oder Naturtourismus zugeordnet werden können.
  • Sie müssen nachweislich über die notwendigen finanziellen Mittel und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügen.
  • Im Fall von Kooperationsvorhaben müssen die Kooperationspartnerinnen und -partner einen schriftlichen „Letter of Intent“ vorlegen.
  • Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie nachweisen, wie Sie das Projekt nach Ablauf der Förderung unterhalten und wirtschaftlich weiterführen werden.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.