Erhaltung von Kulturdenkmalen

Wenn Sie ein Kulturdenkmal besitzen und Erhaltungsmaßnahmen durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie ein Kulturdenkmal besitzen und Erhaltungsmaßnahmen durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Sicherung und dem Erhalt von Kulturdenkmalen.

Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen erhalten:

  • unaufschiebbare Sicherungsmaßnahmen an Bau- und Kunstdenkmalen,
  • Erhaltungsmaßnahmen (handwerkliche Leistungen) an genutzten Kulturdenkmalen,
  • Erneuerung/Rekonstruktion historischer Bauteile,
  • Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen an Gründenkmalen,
  • Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen an Bau- und Kunstdenkmalen sowie deren künstlerischer Ausstattung,
  • Gutachten, Bauaufnahmen, Dokumentationen entsprechend den denkmalfachlichen Vorgaben.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme.

Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis spätestens zum 30.6. des laufenden Haushaltsjahres an das Landesamt für Denkmalpflege.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Sie als Eigentümerin und Eigentümer, Besitzerin und Besitzer oder Verfügungsberechtige und Verfügungsberechtigter von Kulturdenkmalen in Schleswig-Holstein.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre zu fördernde Maßnahme muss im erheblichen Interesse von Denkmalschutz und Denkmalpflege stehen.
  • Sie müssen die Finanzierung der Gesamtmaßnahme sicherstellen.
  • Fördermittel der EU, des Bundes und von Dritten müssen Sie vorrangig in Anspruch nehmen.
  • Sie dürfen mit der zu fördernden Maßnahme erst beginnen, nachdem Sie den Bescheid erhalten haben.
  • Bei denkmalschutzbedingten Baumaßnahmen müssen Sie die fachlich zuständige technische staatliche Verwaltung beteiligen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.