Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern denkmalpflegerische Vorhaben durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Vorhaben an Denkmalen unterschiedlicher Art, die dem Denkmalschutz entsprechen.
Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen:
- Arbeiten zur Sicherung, Erhaltung und Restaurierung von Denkmalen in ihrer Originalsubstanz,
- Arbeiten zur Wiederherstellung von teilzerstörten Denkmalen zur Sicherung der originalen Substanz sowie Arbeiten zur rekonstruierenden Wiederherstellung untergegangener Teile, wenn diese für das Verständnis oder Erscheinungsbild der teilzerstörten Denkmale unverzichtbar sind, sowie
- Arbeiten zur Bergung und Sicherung von wichtigen Denkmalen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer denkmalbedingten Mehraufwendungen.
Bei herausragendem Landesinteresse können Sie im Einzelfall eine höhere Förderung bekommen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 31.10. für das folgende Jahr an das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer oder Unterhaltungsberechtigte von Denkmalen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Landkreise, kreisfreie Städte oder Gemeinden müssen sich an der Finanzierung des Vorhabens beteiligen.
- Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen bei juristischen Personen des Privatrechtes und des öffentlichen Rechtes EUR 10.000 und bei natürlichen Personen EUR 5.000 übersteigen.