Förderung zur Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Denkmalen sowie sonstigen Anlagen von denkmalpflegerischem Interesse

Wenn Sie Maßnahmen in denkmalpflegerischem Interesse planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Maßnahmen in denkmalpflegerischem Interesse planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Berlin fördert Sie bei Maßnahmen zur Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Denkmalen und sonstigen Anlagen von denkmalpflegerischem Interesse.

Sie bekommen die Förderung für denkmalbedingte Mehraufwendungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe beträgt bis zu 50 % der denkmalbedingten Mehraufwendungen. In Ausnahmefällen kann dieser Höchstbetrag auch überschritten werden.

Leistungen aus anderen öffentlichen Förderungsprogrammen, die auf zuwendungsfähige Ausgaben geleistet werden, sind anzurechnen.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • Eigentümerinnen und Eigentümer,
  • sonstige dinglich Berechtigte sowie
  • Bauunterhaltungs- oder Erhaltungspflichtige

von Denkmalen.

Der Bund, die Bundesländer und deren nachgeordnete Einrichtungen sind nicht antragsberechtigt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre denkmalpflegerische Maßnahme muss im erheblichen Interesse von Denkmalschutz und Denkmalpflege stehen und während der gesamten Planungs- und Durchführungsmaßnahme mit dem Landesdenkmalamt Berlin abgestimmt werden.
  • Sie müssen die Finanzierung der Gesamtmaßnahme sichern.
  • Sie dürfen mit der Maßnahme vor der Erteilung des Zuwendungsbescheids nicht beginnen.
  • Sie müssen als Antragstellerin und Antragsteller versichern, dass die Auftragsvergabe in Teillosen und nach Fachlosen erfolgt und nicht durch einen Generalübernehmer durchgeführt wird.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.