Die Stadt Hamburg fördert den Aufbruch von versiegelten Flächen ab 10 Quadratmeter mit 30 bis 50 Prozent Zuschuss beziehungsweise maximal 25.000 EUR.
Was gefördert wird
Mit der RISA-Förderung Entsiegelung können Sie einen wichtigen Beitrag zur Klimaanpassung, zum Gesundheitsschutz, zur Starkregenvorsorge und zum Erhalt der Biodiversität leisten.
Es werden für den Aufbruch versiegelter Flächen, die fachgerechte Entsorgung des bei der Maßnahme anfallenden Materials, den auf der entsiegelten Fläche erforderlichen durchlässigen Bodenaufbau und die Begrünung (zum Beispiel Rasensaat) Fördermittel bereitgestellt.
Eine versiegelte Fläche liegt vor, wenn die Fläche mit Beton, Asphalt oder einer wassergebundenen Decke luft- und wasserdicht abgedeckt ist und dadurch der Gasaustausch mit der Luft und die Versickerung des Regenwassers nicht mehr erfolgen können.
Bei der Förderung wird zwischen vollentsiegelten Flächen und teilentsiegelten Flächen unterschieden. Vollentsiegelte Flächen sind komplett wasserdurchlässig und können ganz bepflanzt werden. Unter teilentsiegelten Flächen sind Bereiche zu verstehen, die zur Befahrbarkeit mit offeneren Belägen wie Rasengittersteinen ausgestattet sind.
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und sonstige Organisationen. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und beträgt 30 bis 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal 25.000 EUR. Sie wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Den Antrag stellen Sie über das eAntragsportal der IFB Hamburg (siehe weiterführende Links). Nach Prüfung und Bewilligung durch die zuständige Stelle können Sie Ihr Vorhaben starten.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Antragstellenden ohne Zustimmung der IFB Hamburg mit den Maßnahmen beginnen. Als Beginn der Maßnahme gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragsvergabe).
Wer antragsberechtigt ist
Die Förderung ist gemäß der jeweiligen Richtlinie unter anderem an folgende Bedingungen geknüpft:
- Wenn Sie ohne Zustimmung der Bewilligungsstelle mit der Maßnahme beginnen, ist eine Förderung ausgeschlossen. Als Beginn der Maßnahme gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragsvergabe).
- Sie erklären, dass das Vorhaben nur mit dem Zuschuss umgesetzt wird, das heißt dass Sie die Entsiegelung freiwillig durchführen. Maßnahmen, die aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung durchgeführt werden müssen, werden nicht gefördert (Begründungen im Zusammenhang mit genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen).
- Entsiegelungen auf einer Altlast oder altlastverdächtigen Flächen werden nicht gefördert.
Antragsverfahren
Der Antrag auf die RISA-Förderung Entsiegelung ist online über das eAntragsportal der IFB Hamburg (siehe weiterführende Links) zu stellen.
- Nehmen Sie Kontakt mit der IFB Hamburg auf.
- Holen Sie ein Angebot ein.
- Stellen Sie den Antrag über das eAntragsportal und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Die IFB Hamburg prüft Ihren Antrag so schnell wie möglich und entscheidet über eine Bewilligung.
Erforderliche Unterlagen sind:
- Eigentumsnachweis (beispielsweise Grundbuchauszug, Liegenschaftskataster, Kaufvertrag)
- Lageplan/Flurkarte
- Angebot
Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.