Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb

Wenn Sie in die energetische oder ressourcenorientierte Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie in die energetische oder ressourcenorientierte Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz beziehungsweise zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen, die zu Energie- und Ressourceneffizienz führen, insbesondere Optimierungen von Produktionsprozessen und Optimierungen der Prozessführung oder des Verfahrens
  • Nutzung von Abwärme, die durch Prozesse entsteht
  • Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese eindeutig und überwiegend für Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden
  • Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess
  • Maßnahmen zum Einsatz erneuerbarer anstelle fossiler Energieträger
  • Maßnahmen zur Elektrifizierung von Prozessen
  • Maßnahmen zur Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff sowie die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff
  • Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus
    • Solarkollektoranlagen,
    • Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse,
    • Wärmepumpen
  • Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie zugehörige Software

Förderfähig sind darüber hinaus Aufwendungen für die Erstellung eines Einsparkonzepts und die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Energieberaterinnen oder Energieberater.

Die Fördermittel werden in einem wettbewerblichen Verfahren verteilt. Gefördert werden die Projekte mit der besten Fördereffizienz, das heißt die Projekte mit der höchsten jährlichen Treinhausgas-Einsparung je Fördereuro.

Eine festgelegte Förderquote gibt es nicht: Antragsstellende entscheiden im vorgegebenen Rahmen selbst, welche Förderung sie für die geplante Maßnahme beantragen. Die Förderquote kann bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Zu bedenken ist: Je höher die durch eine Maßnahme erzielte THG-Einsparung im Vergleich zur beantragten Fördersumme, desto besser sind die Chancen im Wettbewerb. Die maximale Förderung pro Vorhaben liegt bei 20.000.000 EUR.

Die Erstellung eines Einsparkonzepts durch externe Energieberaterinnen oder Energieberater wird mit bis zu 5 Prozent des Netto-Investitionsvolumens und maximal 50.000 EUR gefördert.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Bitte reichen Sie in der 1. Verfahrensstufe Ihre Projektskizze bei dem Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH ein. Der Projektträger bewertet die eingehenden Projektskizzen. Positiv bewertete Projektskizzen werden zum Wettbewerb zugelassen.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Es wird empfohlen, vor der Planung und Durchführung von Maßnahmen eine Energie- und Ressourceneffizienzberatung mit einer Energieberaterin oder einem Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste durchzuführen.

Es sind mehrere Wettbewerbsrunden pro Jahr mit entsprechenden Stichtagen und Budget vorgesehen. Wird das in einer Wettbewerbsrunde zur Verfügung stehende Budget um 50 Prozent überzeichnet, kann die Runde vorzeitig beendet werden.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • private Unternehmen,
  • kommunale Unternehmen,
  • Landesunternehmen,
  • freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird,
  • Contractoren, die Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen,

mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die geförderte Investitionsmaßnahme muss auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt und mindestens 3 Jahre zweckentsprechend betrieben werden.
  • Um an dem Förderwettbewerb teilnehmen zu können, muss die Amortisationszeit (ohne Förderung) mehr als 4 Jahre betragen.
  • Der Zeitraum zur betriebsbereiten Umsetzung Ihres Vorhabens beträgt normalerweise 48 Monate nach erfolgtem Zuwendungsbescheid.
  • Das Vorhaben muss in einem Einsparkonzept dargestellt werden, das von qualifizierten Energieexpertinnen oder Energieexperten erstellt wurde. Unternehmen, die über ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem verfügen, können das Einsparkonzept auch unternehmensintern erstellen.
  • Für Vorhaben im Rahmen eines Contractings muss ein separater Contractingvertrag geschlossen werden.

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.