Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert Maßnahmen von Unternehmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen in Deutschland. Bei Investitionen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Was gefördert wird
Die Förderung erhalten Sie wahlweise als direkten Zuschuss (BAFA) oder als Tilgungszuschuss in Verbindung mit einem zinsverbilligten Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Gefördert werden:
- Querschnittstechnologien (Modul 1)
- Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus Erneuerbaren Energien (Modul 2)
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware (Modul 3)
- Maßnahmen zur Optimierung des Energie- und Ressourcenbedarfs von Anlagen und Prozessen (Modul 4)
- Transformationsplan (Modul 5)
- Elektrifizierung von kleinen Unternehmen (Modul 6)
Modul 6 fördert Investitionen für den Austausch oder die Umrüstung von Anlagen, damit diese mit elektrischer Energie betrieben werden können.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen, die
- private Unternehmen,
- kommunale Unternehmen,
- Landesunternehmen,
- freiberuflich Tätige oder
- Contractoren, die Maßnahmen zur Energieeffizienz für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen, sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben.
- Sie müssen kreditwürdig sein.
- Die geförderte Maßnahme muss in Deutschland durchgeführt und mindestens 3 Jahre betrieben werden.
- Ihre Maßnahme muss die technischen Mindestanforderungen erfüllen.
- Ihre Maßnahme muss inklusive Nebenkosten netto mindestens 2.000 EUR kosten.
- Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
- Für Contractoren gelten zusätzliche Voraussetzungen.