Energieberatung für Wohngebäude

Wenn Sie Ihr Wohngebäude energetisch sanieren wollen, können Sie für eine Energieberatung einen Zuschuss erhalten.

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Fördergeber

Wenn Sie Ihr Wohngebäude energetisch sanieren wollen, können Sie für eine Energieberatung einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Energieberatungen zur energetischen Gebäudesanierung und zum Heizungstausch durch zugelassene Beraterinnen und Berater. Bei der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) werden Maßnahmen empfohlen, die aufzeigen

  • wie ein Wohngebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert werden kann oder
  • wie durch eine umfassende Sanierung ein bundesgefördertes Effizienzhausniveau zu erreichen ist.

Sie können einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent des zuwendungsfähigen Beratungshonorars erhalten, jedoch

  • maximal EUR 650 für Ein- und Zweifamilienhäuser und
  • maximal EUR 850 für Wohngebäude mit 3 oder mehr Wohneinheiten.

Wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt, können Sie für zusätzliche Erläuterungen bei der Eigentümerversammlung einmalig maximal EUR 250,00 bekommen.

Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Beratung online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden,
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG),
  • Nießbrauchsberechtigte, Mieterinnen und Mieter sowie Pächterinnen und Pächter mit einer schriftlichen Erlaubnis der Eigentümerin oder des Eigentümers.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Das Wohngebäude befindet sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
  • Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude liegt bei der Antragstellung mindestens 10 Jahre zurück.
  • Die Energieberaterin oder der Energieberater erfüllt die nötigen Anforderungen und ist spätestens ab 1.1.2024 in der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie „Energieberatung für Wohngebäude“ gelistet sein.
  • Die Energieberatung muss mindestens aus einer Datenaufnahme vor Ort, der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) und einer Aushändigung und Erläuterung des iSFP bestehen.
  • Die festgelegten Anforderungen an den Energieberatungsbericht sind sicherzustellen.

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.