Energie vom Land – Bioenergie

Wenn Sie in die Erzeugung, Speicherung oder Verteilung von Bioenergie aus nachwachsenden Rohstoffen investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie in die Erzeugung, Speicherung oder Verteilung von Bioenergie aus nachwachsenden Rohstoffen investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Was gefördert wird

Die L-Bank unterstützt in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank Sie als Energieunternehmen aus dem landwirtschaftsnahen Bereich, wenn Sie Strom und/oder Wärme aus erneuerbaren Energie erzeugen und ins öffentliche Netz einspeisen oder direkt verkaufen möchten.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Investitionen in die Erzeugung von Bioenergie (zum Beispiel Biogasanlagen, Biomethananlagen, Biomasseheizkraftwerke, Holzvergasungsanlagen oder Anlagen zur biogener Kraftstoffe, auch Bio-LNG, Bio-CNG),
  • Investitionen in tätige Beteiligungen an Unternehmen der Bioenergieproduktion sowie
  • Investitionen in die Speicherung und Verteilung von erneuerbaren Energien (zum Beispiel Verteilungsnetze eines Bürgerwindparks oder das Nahwärmenetz einer Biogasanlage oder Erzeugung von grünem Wasserstoff).

Sie bekommen die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis EUR 10 Millionen je Unternehmen und Jahr. Damit können Sie bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Investitionskosten finanzieren.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens an Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien (Energieunternehmen) gemäß der KMU-Definition der Europäischen Union, unabhängig von deren Rechtsform.

Wenn Ihr Unternehmen die Kriterien für KMU nicht erfüllt, können Sie das Darlehen zu beihilfefreien Konditionen beantragen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen.
  • Sie erzeugen erneuerbare Energien aus nachhaltigen Biomasse-Brennstoffen.
  • Im Fall von tätigen Beteiligungen an Unternehmen der Bioenergieproduktion müssen sich Sie sich als Unternehmerin und Unternehmner aus der landwirtschaftlichen Primärproduktion, als Forstwirtin und Forstwirt, Fischwirtin oder Fischwiert oder Unternehmerin und Unternehmer aus der gewerblichen Agrar- und Ernährungswirtschaft beteiligen und auch in der Geschäftsführung des Energieunternehmens tätig sein.
  • Sie bekommen die Förderung für Investitionen in die Speicherung und Verteilung von erneuerbaren Energien, sofern deren Erzeugung in den beiden Programmen Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser beziehungsweise Bioenergie von der L-Bank oder der Rentenbank förderfähig ist.
  • Investitionen in Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014 oder später) oder nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2016 oder später) gefördert werden, sind nur zu beihilfefreien Konditionen förderfähig. Hiervon ausgenommen sind Anlagen, die eine Förderung vor Inkrafttreten des EEG 2014 oder KWKG 2016 erhalten.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Unternehmen in Schwierigkeiten,
  • die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen,
  • Umschuldungen,
  • Anlagen zur ausschließlichen Eigennutzung der erzeugten oder gespeicherten erneuerbaren Energie („Inselanlagen“) sowie
  • Vorhaben, die den Ausschlusskritieren der Landwirtschaftlichen Rentenbank entsprechen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.