Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe

Wenn Sie Maßnahmen planen, die zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement in der offenen Erziehungshilfe beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

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Wenn Sie Maßnahmen planen, die zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement in der offenen Erziehungshilfe beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Finanzierung von professionellen fachlichen Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen für ehrenamtliche Mitarbeitende, die im Rahmen der offenen Erziehungshilfe bei der Erziehung in der Familie, bei der Kinderbetreuung und bei den Hilfen für Familien in Not- und Krisensituationen tätig sind.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für das angestellte Fachpersonal grundsätzlich bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Anträge stellen Sie bitte vor Beginn der Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare bis zum 1.4. eines jeden Jahres bei der Regierung von Oberbayern. Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag stellen, müssen Sie ihn bis zum 31.12. des Vorjahres einreichen.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege,
  • die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie
  • rechtsfähige und gemeinnützige Vereine, die einem anerkannten Träger der Jugendhilfe angegliedert sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Maßnahmen sind längerfristig angelegt und geeignet, das ehrenamtliche Engagement in der Erziehungshilfe zum Wohl junger Menschen und ihrer Familien zu verankern.
  • Sie bekommen die Förderung vorrangig für Vorhaben, die überregionale Bedeutung haben oder der Weiterentwicklung des ehrenamtlichen Engagements in der Jugendhilfe dienen.
  • Ihre zu fördernden Fachkräfte müssen über eine abgeschlossene Fachausbildung als Diplomsozialpädagogin und -pädagoge (FH) beziehungsweise Diplompsychologin und -psychologe (Universität) und über eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung verfügen.
  • Sie erbringen einen angemessenen Eigenanteil an den Gesamtkosten, normalerweise in Höhe von mindestens 10 Prozent.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.