Unterstützung von ehrenamtlichen Strukturen im kommunalen Raum

Wenn Sie als Gemeinde, Gemeindeverband, Amt oder Zweckverband engagementfreundliche kommunale Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Engagementstrategie des Landes Schleswig-Holstein entwickeln und unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

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Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als Gemeinde, Gemeindeverband, Amt oder Zweckverband engagementfreundliche kommunale Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Engagementstrategie des Landes Schleswig-Holstein entwickeln und unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Was gefördert wird

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Gemeinde, Gemeindeverband, Amt oder Zweckverband bei der Entwicklung und dem Ausbau von kommunalen Strukturen, die die Rahmenbedingungen zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vor Ort verbessern.

Sie bekommen die Förderung vor allem für

  • die Initiierung und Durchführung von Projekten, Veranstaltungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Ehrenamtlichen vor Ort,
  • die Gewinnung von Engagierten (insbesondere von unterrepräsentierten Gruppen),
  • Koordinierungsaufgaben,
  • Einbeziehung von Kommunalverwaltung und -politik (Sensibilisierung für das Thema „Ehrenamt“),
  • den Auf- beziehungsweise Ausbau und die Intensivierung der Netzwerkarbeit mit den lokalen Akteurinnen und Akteuren der ehrenamtlichen Arbeit,
  • die Bereitstellung von Material, Hilfsmitteln und Räumlichkeiten,
  • Fortbildungen und Qualifizierungen der Ehrenamtlichen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 80 Prozent, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000.

Richten Sie Ihren Antrag oder Ihre Bewerbung bitte an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Ämter und Zweckverbände in Schleswig-Holstein. Diese können die Fördermittel an einen Verein, Verband oder eine andere rechtsfähige Organisation ganz oder teilweise weiterleiten.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie dürfen die zuwendungsfähigen Ausgaben des Projekts nicht bereits an anderer Stelle aberechnen.
  • Sie müssen für die Durchführung der Maßnahmen ein regionales Engagementkonzept vorlegen.
  • Ihre angestellten Fachkräfte müssen über eine Qualifikation verfügen, die für die Wahrnehmung der Aufgaben geeignet ist.
  • Sie müssen im Rahmen der Engagementstrategie Schleswig-Holstein mit dem Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung zusammenarbeiten (beispielsweise Fortbildungsplanung, Vernetzung, Arbeitsgruppen). Sie sind verpflichtet, an kommunalen Werkstattveranstaltungen teilzunehmen.
  • Sie müssen normalerweise einen Eigenanteil von mindestens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben leisten.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.