Förderungen im Rahmen des Programms „Ehrenamt digitalisiert!“

Wenn Sie als gemeinnützige Organisation Digitalisierungsvorhaben umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als gemeinnützige Organisation Digitalisierungsvorhaben umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Hessen unterstützt Sie als gemeinnützige Institution bei Vorhaben der Digitalisierung, vor allem Ihre interne Verwaltung betreffend.

Sie erhalten die Förderung für Projekte, die überwiegend (mindestens 75 % Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben) folgende aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassen:

  • Anschaffung geeigneter Hardware und geeigneter Software sowie
  • Schulungs-/Anleitungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Nutzung der Hard- und Software.

Außerdem können Sie eine Förderung für Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Digitalisierungsvorhaben sowie in geringem Umfang auch für Anschaffungen von Hard- und Software und Schulungsmaßnahmen und Dienstleistungen für Maßnahmen, die der Digitalisierung Ihres ursprünglichen Betätigungsfeldes dienen (zum Beispiel des Vereinsangebots oder des Vereinszwecks), bekommen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben, mindestens jedoch 5.000 EUR und höchstens 15.000 EUR.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • gemeinnützige Vereine,
  • deren hessische Dachverbände sowie
  • gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Projekt muss aus Maßnahmen bestehen, die zur Optimierung interner Prozesse, zur Kommunikation mit Ehrenamtlichen oder Mitgliedern oder zur Gewinnung neuer Mitglieder beitragen.
  • Sie müssen in Hessen ansässig sein oder das Projekt in Hessen umsetzen.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichern.

Antragsverfahren

Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über die Internetseite oder postalisch an das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation. Die jährlichen Antragsfristen werden im Internet (siehe weiterführende Links) veröffentlicht.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

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Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.