Wiederverwendung von Fondsmitteln aus dem EFRE Nachrangdarlehensfonds Saarland I nach Ablauf der Förderperiode 2014–2020

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) im Saarland Ihr Eigenkapital stärken und einen Bankkredit für Investitionen aufnehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Nachrangdarlehen erhalten.

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Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) im Saarland Ihr Eigenkapital stärken und einen Bankkredit für Investitionen aufnehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Nachrangdarlehen erhalten.

Was gefördert wird

Das Saarland unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) bei der Stärkung Ihrer wirtschaftlichen Eigenkapitalbasis und der Verbesserung Ihrer Bonität. Dies geschieht mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) durch die Gewährung von Nachrangdarlehen. Insbesondere als junges technologie- und innovationsorientiertes Unternehmen, das sich in der Markteintrittsphase befindet, profitieren Sie von dieser Förderung.

Sie bekommen die Förderung für

  • Investitionen, zum Beispiel
    • gewerbliche Baukosten,
    • Kauf von Maschinen sowie
    • Betriebs- und Geschäftsausstattung,
    • Erwerb von Patentrechten, Lizenzen,
    • Erwerb oder Aufstockung von Beteiligungen durch kleine oder mittlere Unternehmen (KMU),
  • Betriebsmittel, zum Beispiel
    • Waren,
    • Vorräte sowie
    • Aufwendungen/Kosten zur Sicherung des laufenden Geschäftsbetriebs,

wenn die Finanzierung im Zusammenhang mit der Entwicklung, zum Beispiel Existenzgründung, einer Erweiterung des Geschäftsbetriebs oder der Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkapitalbasis und Liquidität Ihres Unternehmens steht.

Sie erhalten die Förderung als langfristiges Nachrangdarlehen.

Die Höhe Ihres Darlehens beträgt normalerweise zwischen mindestens EUR 25.000 und maximal EUR 1 Million. Dies gilt je Antragstellerin oder Antragsteller.

Die Laufzeit Ihres Darlehens beträgt bis zu 10 Jahre bei 5 tilgungsfreien Anlaufjahren.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme schriftlich an die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB).

Wer antragsberechtigt ist

Sie sind antragsberechtigt als

  • kleines und mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, wenn Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen,
  • Freiberuflerin und Freiberufler,
  • Existenzgründerin und Existenzgründer sowie als Nachfolgeunternehmen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen
    • das Vorhaben im Saarland durchführen,
    • die betrieblichen Investitionen vornehmen und eigenbetrieblich nutzen,
    • einen erschwerten Zugang zu Fremdkapital infolge fehlender Sicherheiten haben und/oder eine ungenügende Eigenkapitalausstattung besitzen.
  • Ihr Vorhaben muss betriebswirtschaftlich sinnvoll sein und einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen. Außerdem muss es einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
  • Sie müssen ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorlegen, dessen Umsetzung eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens und der Wirtschaft insgesamt erwarten lässt.
  • Zudem müssen Sie die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens gesichert haben.
  • Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben.

Nicht gefördert werden

  • der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
  • Ablösungen und Umschuldungen,
  • sogenannte „In-Sich-Geschäfte“,
  • Schuldzinsen,
  • Mehrwertsteuer sowie
  • Beiträge in Form von Sachleistungen, zum Beispiel Eigenleistungen.

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