Wenn Sie im Bereich der Digitalisierung von Einrichtungen im ÖGD–Öffentlicher Gesundheitsdienst in kommunaler und Landesträgerschaft arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unterstützt Ihre Vorhaben, die den Digitalisierungsgrad der Einrichtungen des ÖGD–Öffentlicher Gesundheitsdienst in kommunaler und Landesträgerschaft erhöhen.
Gefördert werden technische und prozessuale Modernisierungsmaßnahmen in Modellprojekten, die den ÖGD–Öffentlicher Gesundheitsdienst besonders in Hinblick auf den Infektionsschutz stärken und modernisieren. Der Digitalisierungsgrad wird anhand eines Reifegradmodells zur Digitalisierung des ÖGD–Öffentlicher Gesundheitsdiensts gemessen. Im Fokus stehen alle Akteure, die dem ÖGD–Öffentlicher Gesundheitsdienst in Kommunen, Landkreisen oder Ländern zuzuordnen sind. Maßnahmen sind beispielsweise:
- vorbereitende Maßnahmen,
- Beratungsdienstleistungen,
- IT-Sicherheitstests,
- projektbezogener Einsatz Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
- Aufbau und Entwicklung von Infrastrukturen oder Software.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der zwischen Bund und Ländern getroffenen Vereinbarung. Zuwendungsfähig ist der vorhabenbedingte Mehraufwand wie Personal, Sach- und Reisemittel sowie projektbezogene Investitionen. Grundlage für die Ermittlung des Zuschussbetrags ist eine Fehlbedarfsfinanzierung. Der Fehlbedarf ist von den Antragstellenden zu ermitteln. Der Zuschussbetrag entspricht zu 100 % dem förderfähigen Fehlbedarf.
Das Antragsverfahren ist einstufig. Bitte reichen Sie Ihren Förderantrag und ergänzende Unterlagen und Nachweise schriftlich und digital bei der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH ein.
Das Förderprogramm läuft vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2026. Innerhalb dieses Zeitraums werden mehrere Förderaufrufe veröffentlicht. Bitte beachten Sie die Informationen zu Förderaufrufen.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind Einrichtungen, die zum Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) gehören. Dazu zählen:
- kommunale Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände für ihre Gesundheitsämter,
- interkommunale Zusammenschlüsse mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften,
- Stellen und Einrichtungen in der Trägerschaft der Länder, die nach landesrechtlichen Regelungen Aufgaben des ÖGD–Öffentliche Gesundheitsdiensts wahrnehmen.
Weitere Voraussetzungen:
- Für Ihr Modellprojekt muss eine Selbsteinschätzung des digitalen Reifegrads vor Beginn des Projekts vorliegen.
- Sie steigern die digitale Reife im Rahmen des Modellprojekts.
- Sie starten Ihr Projekt fristgerecht.
- Sie besitzen die Bereitschaft sich an einem inhaltlichen Austausch zu beteiligen, beispielsweise über die Plattform AGORA, und informieren zu vorgegebenen Stichtagen über Ihren digitalen Reifegrad.
- Ihre informationstechnischen Systeme sind interoperabel, sodass Anwendungsfälle bzw. Prozesse systemübergreifend und durchgehend digital unterstützt werden können.
- Den Erfordernissen der Informationssicherheit und des Datenschutzes tragen Sie nach dem Stand der Technik Rechnung.
- Sie berücksichtigen existierende Richtlinien und Verordnungen zur Barrierefreiheit.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Von der Förderung ausgeschlossen sind IT-Dienstleister des Bundes, der Länder oder der Kommunen, weitere Unternehmen oder Dritte, die zur Planung und Umsetzung förderfähiger Maßnahmen beauftragt werden.