Förderung „Digitale Testfelder in Häfen“

Wenn Sie in deutschen See- und Binnenhäfen innovative Infrastrukturprojekte erproben wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie in deutschen See- und Binnenhäfen innovative Infrastrukturprojekte erproben wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt die Ausrüstung deutscher See- und Binnenhäfen mit digitaler Infrastruktur für die Erprobung von Innovationen in Form von Testfeldern.

Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte beispielsweise in den folgenden Bereichen:

  • Verkehrsmanagement,
  • autonomes und automatisiertes Fahren,
  • Digitalisierung in den Lieferketten,
  • Administration.

Förderfähige Infrastrukturen sind unter anderem

  • IT-Infrastrukturen,
  • intelligente Netzsteuerungssysteme,
  • zentrale Port Management- und Monitoringsysteme,
  • Port Traffic Center,
  • digitale Kommunikationsinfrastrukturen,
  • Funkinfrastrukturen,
  • Glasfasernetze,
  • 5G-Netze,
  • Low Range Wide Area Networks (LoRaWAN),
  • Sensorik- und Steuerungstechnik,
  • Drohneninfrastrukturen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten.

Das Förderverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Sie Ihre Projektskizzen bei dem Projektträger TÜV Rheinland Consulting GmbH einreichen. Es werden Förderaufrufe mit separaten Einreichungsfristen veröffentlicht.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • Hafenbetreiberinnen und Hafenbetreiber unabhängig von ihrer Rechtsform,
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
  • Ingenieurbüros und Konsortien/Verbünde der Aufgezählten.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
  • Ihr Projekt muss mit einem technisch-wirtschaftlichen Risiko verbunden sein mit der Folge, dass Sie es aus wirtschaftlichen Gründen ohne Gewährung der Zuwendung nicht durchführen würden.
  • Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation und ausreichende Kapazitäten zur Durchführung des Projekts.
  • Sie müssen bei Antragstellung einen Verwertungsplan vorlegen und eine Umsetzung der Ergebnisse anstreben und nachweisen.
  • Sie stellen die geförderte Hafeninfrastruktur interessierten Nutzerinnen und Nutzern gleichberechtigt und diskriminierungsfrei zu Marktbedingungen zur Verfügung.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.