Wenn Sie als Kommune in Sachsen in einem unterversorgten Gebiet Vorhaben zum Breitbandausbau durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie zusätzlich zu einer Förderung aus der Richtlinie des Bundes zur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-RL 2.0).
Sie erhalten die Förderung für
- Maßnahmen, die nach Nummer 1 der Gigabit-RL 2.0 gefördert werden, sowie
- Ausgaben zur Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke nach Nummer 3.1 und für Betreibermodelle nach Nummer 3.2 der Gigabit-RL 2.0.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die zusätzlichen Mittel des Freistaates Sachsen erhöhen die Gesamtförderung auf 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei der Landesdirektion Sachsen.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind im Projektgebiet gelegene Gebietskörperschaften, vor allem Kommunen, Landkreise, kommunale Zweckverbände oder andere kommunale Gebietskörperschaften beziehungsweise Zusammenschlüsse sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen einen zumindest vorläufigen Fördermittelbescheid nach der Gigabit-RL 2.0 vorlegen.
- Die Mittel aus dieser Richtlinie sind zusätzliche Mittel. Sie dürfen sie nicht anstelle anderer öffentlicher Finanzierungsmöglichkeiten einsetzen.