Digitalbonus Thüringen

Wenn Sie in die Digitalisierung Ihres kleinen oder mittleren Unternehmens (KMU) oder in die Verbesserung der IT-Sicherheit in Ihrem Betrieb investieren, können Sie einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie in die Digitalisierung Ihres kleinen oder mittleren Unternehmens (KMU) oder in die Verbesserung der IT-Sicherheit in Ihrem Betrieb investieren, können Sie einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Thüringer Freistaat unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) bei der digitalen Transformation Ihres Betriebs.

Sie bekommen den Digitalbonus für Vorhaben in den Bereichen

  • Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsprozessen,
  • Digitalisierung und Automatisierung von Produkten und Dienstleistungen sowie
  • Einführung oder Verbesserung von Lösungen in den Bereichen Datenverarbeitung, Datenverwaltung sowie Datensicherheit und Cybersicherheit einschließlich externer Dienstleistungen.

Darüber hinaus werden Schulungen von Ihren Beschäftigten gefördert, die im Zusammenhang mit Ihrem geförderten Digitalisierungsprojekt stehen (beispielsweise Einweisung in neue Software und Technik).

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 15.000.

Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 5.000 betragen und dürfen EUR 150.000 nicht übersteigen.

Sie können höchstens 2 Anträge stellen.

Reichen Sie Ihren Antrag zusammen mit Ihrem Digitalisierungskonzept bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Thüringer Förderportal bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) ein.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, vor allem des verarbeitenden Gewerbes, der unternehmensnahen Dienstleistungen, des Baugewerbes, des Handwerks und des Handels, des Gastgewerbes, der Veranstaltungswirtschaft (ohne Freizeitwirtschaft) sowie der wirtschaftsnahen und kreativwirtschaftlichen Freien Berufe.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss zu einem bedeutenden Digitalisierungsfortschritt in Ihrem Betriebsprozess beziehungsweise Produkt- und Dienstleistungsportfolio oder zu einer wesentlichen Verbesserung der Informationssicherheit Ihres Unternehmens führen.
  • Sie führen Ihr Vorhaben in Thüringen durch.
  • Mit der Antragstellung müssen Sie ein Konzept einreichen, das das Vorhaben beschreibt und den erwarteten Digitalisierungsfortschritt für Ihr Unternehmen verdeutlicht.
  • Sie sichern die Gesamtfinanzierung der Maßnahme.
  • Sie beginnen Ihr Vorhaben frühestens 1 Tag nach Antragseingang im Thüringer Förderportal und beenden es innerhalb eines Jahres.
  • Ihre Unternehmenstätigkeit ist auf eine tragfähige Vollexistenz ausgerichtet und lässt einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.