Förderung für Kommunen und öffentliche Einrichtungen für CO2-arme Produktionsverfahren in der Industrie durch CO2-Differenzverträge

Wenn Sie als Kommune in emissionsarme Verfahren investieren, können Sie einen Kohlendioxid (CO2)-Differenzvertrag abschließen. Dieser gleicht Ihre Mehrkosten im Vergleich zu konventionellen Methoden aus.

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Wenn Sie als Kommune in emissionsarme Verfahren investieren, können Sie einen Kohlendioxid (CO2)-Differenzvertrag abschließen. Dieser gleicht Ihre Mehrkosten im Vergleich zu konventionellen Methoden aus.

Was gefördert wird

Sie wollen als Kommune oder öffentlicher Betrieb Ihre Produktion klimafreundlich umbauen. Das kostet oft viel Geld. Sie können deshalb einen Kohlendioxid (CO2)-Differenzvertrag mit dem Bund abschließen. Der englische Begriff dafür lautet Carbon Contract for Difference (CCfD).

Der Vertrag gleicht Ihre Mehrkosten für Bau und Betrieb der Anlage aus.

Die Laufzeit des Vertrags beträgt 15 Jahre. Sie erhalten die Förderung, wenn Sie weniger CO2 ausstoßen. Die Höhe der Zahlung hängt vom aktuellen Preis für CO2 ab.

Wer antragsberechtigt ist

  • Sie sind eine wirtschaftlich tätige Kommune, ein kommunaler Eigenbetrieb, ein kommunales Unternehmen oder ein kommunaler Zweckverband.
  • Sie betreiben die Anlage in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie senken die Emissionen an Kohlendioxid (CO2) ab dem 4. Jahr um mindestens 50 Prozent.
  • Sie können die Emissionen an Kohlendioxid (CO2) in den letzten 12 Monaten um 85 Prozent senken.
  • Die Anlage erreicht eine Mindestgröße bei den durchschnittlichen jährlichen Treibhausgasemissionen von 5.000 Tonnen Kohlendioxid (CO2)-Äquivalenten

Ausschlussgründe:

  • Vorhaben, mit denen Sie bereits vor der Bewilligung begonnen haben, sind nicht förderfähig.
  • Vorhaben, bei denen die Fördersumme 15 Millionen EUR (15.000.000 EUR) unterschreitet, sind nicht förderfähig.
  • Vorhaben, die ausschließlich der Produktion von Strom, Fernwärme oder Kohlendioxid (CO2) dienen, sind nicht förderfähig.

Antragsverfahren

Eine Teilnahme am Vorverfahren für das Gebotsverfahren 2026 war bis zum 01.12.2025 möglich. Eine Teilnahme an diesem Vorverfahren ist Voraussetzung dafür, dass Unternehmen im nachfolgenden Gebotsverfahren 2026 ein Gebot abgeben können.

Das Gebotsverfahren 2026 der CO2-Differenzverträge startete am 05.05.2026.

Das Gebotsverfahren für die Förderung verläuft in folgenden Schritten:

  • Sie reichen Ihren Antrag bei der Bewilligungsbehörde ein.
  • Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) prüft Ihren Antrag.
  • Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) bewertet alle Anträge in einem Gebotsverfahren.
  • Sie erhalten bei Erfolg einen Zuwendungsbescheid.
  • Der Kohlendioxid (CO2)-Differenzvertrag wird damit abgeschlossen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.