Chancengerechte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund

Wenn Sie Maßnahmen zur chancengerechten Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Maßnahmen zur chancengerechten Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie bei Projekten, Aktivitäten, Maßnahmen und Veranstaltungen mit regionalem Bezug (Hamburg), die der interkulturellen Öffnung dienen und die Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund am öffentlichen Leben fördern.

Gefördert werden Veranstaltungen und Projekte von Migrantenorganisationen (MO) und von sonstigen Trägern, die keine MO sind.

Sie erhalten die Förderung

  • zur Finanzierung Ihrer Projektarbeit, wie Organisation, Beratung und auch für Fortbildungsmaßnahmen oder Schulungen,
  • für Mietkosten sowie
  • für sächliche Aufwendungen der Selbstverwaltung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für

  • Veranstaltungen höchstens EUR 2.500 und
  • Projekte höchstens EUR 10.000

jährlich.

Stellen Sie bitte Ihren Antrag mindestens 2 Monate vor Beginn des Vorhabens beim Referat für Projekt- und Zuwendungssteuerung „ AI 43 “ der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde). Vor Antragstellung reichen Sie Ihre Projektkonzepte bitte im Entwurf zur Prüfung ein beim Referat für Integration von Zuwanderern „ AI 21 “ (ebenfalls Sozialbehörde).

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Wohnsitz, Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in der Freien und Hansestadt Hamburg.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen einen oder mehrere der folgenden Ansätze verfolgen:
    • Stärkung der Handlungspotenziale der Menschen mit Migrationshintergrund in ihren Communities,
    • Unterstützung von Aufbau und Professionalisierung von Migrantenselbstorganisationen,
    • Förderung der Vernetzung von Migrantenselbstorganisationen untereinander sowie mit den Regeleinrichtungen der Stadt,
    • Stärkung des Zusammenhalts von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund, indem Möglichkeiten zur Begegnung und Zusammenarbeit in allen gesellschaftlichen Belangen geschaffen werden.
  • Ihre Maßnahme darf nicht durch andere Förderprogramme abgedeckt sein und nicht zu den Aufgaben der Regeldienste gehören. Ergänzungen zu bestehenden Förderungen sind im Ausnahmefall möglich.
  • Sie müssen den Sozialdatenschutz in vollem Umfang gewährleisten.
  • Sie müssen einen Eigenmittelanteil von mehr als 5 Prozent der Projektausgaben tragen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.