Wenn Sie als Bundessportfachverband, Verband des Behindertensports oder Ausrichter von Sportveranstaltungen im Spitzensport tätig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Bundeskanzleramt unterstützt die Bundessportfachverbände für den Spitzensport.
Gefördert werden:
- die Jahresplanung der Bundessportfachverbände,
- der Einsatz von Leistungssportpersonal,
- die Durchführung von inländischen Sportgroßveranstaltungen,
- internationale Sportbeziehungen,
- Einrichtungen von Bundessportfachverbänden, die ein zentrales Element für die Spitzensportstruktur darstellen.
Sie können einen Zuschuss erhalten. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art der Maßnahme ab.
Wer antragsberechtigt ist
Die Förderung von Bundessportfachverbänden ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind:
- Bundessportfachverbände als Mitglieder des Deutschen Olympischen Sportbundes,
- Verbände im Bereich des Behindertensports,
- Ausrichter von Sportgroßveranstaltungen.
Die betreffende Sportart muss gemäß Abschnitt 4 der Rahmenrichtlinien (Leistungssportprogramm Teil B)
- über eine bundesweite Gliederungsstruktur von Vereinen, Verbänden und einen Spitzenverband sowie einen Weltverband als Dachorganisation verfügen, weltweit aktiv betrieben werden und in ein internationales Wettkampfsystem eingebunden sein,
- über ein Kadersystem verfügen, das mindestens über A-, B- und C-Kader verfügt,
- über ein Wettkampfsystem verfügen, das sowohl im Nachwuchs- als auch im Seniorenbereich besteht und in dessen Rahmen innerhalb von 4 Jahren mindestens eine Weltmeisterschaft ausgetragen wird.
Antragsverfahren
Ihren Antrag richten Sie über das Bundesverwaltungsamt (BVA) an das Bundeskanzleramt.