Innovationsfonds – Förderung neuer Versorgungsformen und Versorgungsforschung

Wenn Sie einen Beitrag zur qualitativen Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland leisten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wenn Sie einen Beitrag zur qualitativen Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland leisten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Mit den Mittels aus dem Innovationsfonds unterstützt der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) Projekte zu neuen Versorgungsformen und Versorgungsforschungsprojekte in der gesetzlichen Krankenversicherung.

In den folgenden Bereichen werden unter anderem Vorhaben gefördert:

  • Versorgungsmodelle in strukturschwachen oder ländlichen Gebieten,
  • Modellprojekte zur Arzneimitteltherapie sowie Arzneimitteltherapiesicherheit,
  • Versorgungsmodelle unter Nutzung von Telemedizin, Telematik und E-Health,
  • Versorgungsmodelle für spezielle Patientengruppen sowie
  • Versorgungsforschung (themenspezifische sowie themenoffene Versorgungsforschung).
  • Entwicklung und Weiterentwicklung von Meldesystemen zur Förderung der Patientensicherheit
  • Entwicklung und Weiterentwicklung Medizinischer Leitlinien

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Ihnen als Antragstellerin und Antragsteller und nach der Art Ihrer Maßnahme. Die Förderung kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.

Die Umsetzung der Förderung erfolgt durch Bekanntmachungen zu einzelnen Schwerpunkten, die im Internet veröffentlicht werden. Bitte beachten Sie die in den jeweiligen Förderbekanntmachungen festgelegten Antragsfristen.

Der Innovationsausschuss hat das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) als Projektträger beauftragt.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind je nach Bereich

  • rechtsfähige und unbeschränkt geschäftsfähige Personen und Personengesellschaften,
  • Forschungseinrichtungen und
  • Vertragsparteien der Versorgungsverträge.

Für die Förderung gelten folgende Bedingungen:

  • Ihre Arbeiten müssen für die Versorgungsqualität Relevanz besitzen und Versorgungsdefizite in der gesetzlichen Krankenversicherung mindern.
  • In dem Bereich neuer Versorgungsformen können Sie die Optimierung der Zusammenarbeit von Versorgungsbereichen, Versorgungseinrichtungen und Berufsgruppen gewährleisten sowie die Übertragbarkeit der Erkenntnisse, insbesondere auf andere Regionen oder Indikationen.
  • Im Bereich der Versorgungsforschung gewährleisten Sie wissenschaftliche und methodische Qualität.
  • Antragstellende sind durch Qualifikation und Vorerfahrungen ausgewiesen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Produktinnovationen und Studien zur Erprobung von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach § 137e SGB V.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.