Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft

Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen im Saarland einen Kredit für Investitionen aufnehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft des Saarlandes erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen im Saarland einen Kredit für Investitionen aufnehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft des Saarlandes erhalten.

Was gefördert wird

Das saarländische Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie unterstützt Sie finanziell bei der Besicherung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten für aus volkswirtschaftlicher Sicht förderungswürdige Vorhaben. Dies gilt, wenn Ihnen von der Bankseite ausreichende Sicherheiten nicht in einem erforderlichen Maße zur Verfügung stehen und eine Besicherung durch eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Saarland GmbH ausgeschlossen ist.

Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft.

Die Höhe der Bürgschaft beträgt normalerweise bis zu 80 Prozent für einen Investitionskredit und bis zu 60 Prozent für einen Betriebsmittelkredit, einschließlich Avale.

Die Laufzeit Ihrer Bürgschaft richtet sich danach, wie lange Ihr verbürgter Kredit läuft. Die maximale Laufzeit beträgt 15 Jahre.

Sie müssen für die Bürgschaft ein Bürgschaftsentgelt entrichten.

Ihren Antrag stellen Sie bei Ihrem Kreditgeber beziehungsweise Ihrer Hausbank, diese leitet ihn dann weiter an die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die Bearbeitung von Anträgen auf Übernahme von Bürgschaften ist Aufgabe des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie
  • Personen, die sich mit Hilfe des verbürgten Kredits an Unternehmen beteiligen, in denen sie in leitender Funktion tätig sein wollen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen als Kreditnehmerin und Kreditnehmer kreditwürdig und kreditfähig sein.
  • Es muss bei normalem wirtschaftlichen Verlauf zu erwarten sein, dass Sie den verbürgten Kredit zurückzahlen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen sowie Unternehmen, deren Kapital oder Stimmrechte zu mehr als 24,9 Prozent von der öffentlichen Hand kontrolliert werden. Damit sind der Staat, die Kommunen und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts gemeint.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.