Bürgschaften der LfA

Wenn Sie als Unternehmen oder Freiberuflerin und Freiberufler nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit verfügen, kann die LfA Förderbank Bayern eine Bürgschaft übernehmen.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als Unternehmen oder Freiberuflerin und Freiberufler nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit verfügen, kann die LfA Förderbank Bayern eine Bürgschaft übernehmen.

Was gefördert wird

Die LfA Förderbank Bayern entlastet Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätige und Tätigen, Produktions- und Absatzgenossenschaft oder Existenzgründerin und Existenzgründer in Form einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko.

Die Bürgschaft bekommen Sie zur Finanzierung folgender Vorhaben:

  • Investitionsfinanzierungen,
  • Finanzierung von Existenzgründungen und Betriebsübernahmen,
  • in besonderen Fällen auch Betriebsmittelfinanzierungen, vor allem in Verbindung mit Investitionen,
  • Avalfinanzierungen sowie
  • Konsolidierungsmaßnahmen.

Die Höhe der Bürgschaft beträgt normalerweise bis zu EUR 5 Millionen. Die Bürgschaft deckt je nach Vorhaben bis zu 80 Prozent der Kreditsumme ab.

Die Bürgschaft beantragen Sie bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die LfA Förderbank Bayern weitergeleitet.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe mit einem Jahresumsatz von höchstens EUR 500 Millionen sowie
  • natürliche Personen, die eine Voll- oder Nebenerwerbsexistenz gründen, ein Unternehmen übernehmen oder sich tätig beteiligen,

mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Bayern.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Als Kreditnehmerin und Kreditnehmer sind Sie fachlich und persönlich kreditwürdig.
  • Sie sichern den Kredit so weit wie möglich ab.
  • Ihr betriebliches Rechnungswesen ist geordnet. Jederzeit ist eine Überprüfung der Umsatzverhältnisse, der Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage ermöglich.

Ausgeschlossen ist die Übernahme von Bürgschaften für die Finanzierung von Vorhaben, die der Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern für Programmkredite und Bürgschaften entsprechen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

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Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.